Anträge bis 15. Dezember 2024
Weihnachtsgeld für Mindestpensionisten

50 Euro beträgt die Unterstützung „Weihnachtsbeihilfe“. Noch bis zum 15. Dezember kann Online, in der Gemeinde oder per Post an die Sozialabteilung des Landes der Antrag gestellt werden. (Symbolbild) | Foto: pixabay.com
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  • 50 Euro beträgt die Unterstützung „Weihnachtsbeihilfe“. Noch bis zum 15. Dezember kann Online, in der Gemeinde oder per Post an die Sozialabteilung des Landes der Antrag gestellt werden. (Symbolbild)
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Mindestpensionistinnen und -pensionisten können auch heuer wieder die Weihnachtsbeihilfe des Landes Salzburg beantragen. Bis zum 15. Dezember ist das bei der Wohnsitzgemeinde oder Online möglich.

SALZBURG. Jene Pensionistinnen und Pensionisten, die Ausgleichzulagen-Zahlungen erhalten und denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als 926 Euro an Einkommen bleibt, können die Weihnachtsbeihilfe des Landes Salzburg in Form von 50 Euro noch bis zum 15. Dezember beantragen. Im vergangenen Jahr wurden rund 930 Salzburgerinnen und Salzburger unterstützt.

Den Antrag stellen können Bezieher der Mindestpension, denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als 926 Euro bleiben, sowie Ehepartner und Partnerschaften, denen weniger als 1.392 Euro bleiben. (Symbolbild) | Foto: pixabay.com
  • Den Antrag stellen können Bezieher der Mindestpension, denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als 926 Euro bleiben, sowie Ehepartner und Partnerschaften, denen weniger als 1.392 Euro bleiben. (Symbolbild)
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„Die Unterstützung macht für die Menschen, die die 50 Euro erhalten, einen Unterschied. Als Land können wir Mindestpensionisten den Heiligen Abend etwas verschönern. Die Förderung ist sehr niederschwellig. Jeder und jede, die einen Anspruch hat, erhält diese auch. Wenn jemand Probleme beim Ausfüllen des Antrages hat, so helfen Gemeinden oder auch Seniorenorganisationen.“
Soziallandesrat Christian Pewny

In der Gemeinde, Online oder per Post an die Sozialabteilung des Landes kann der Antrag gestellt werden. Wer Hilfe für den Antrag benötigt, kann sich an die Seniorenorganisation wenden. Deren Mitarbeiter helfen gerne bei der Antragstellung.

Die Weihnachtsbeihilfe ist ein Teil der Salzburger Landeshilfe. Diese hilft Personen im Bundesland mit einer einmaligen finanziellen Unterstützung, wenn man sich in einer unverschuldeten Notlage befindet. Die Mittel für die Landeshilfe werden durch Spenden zur Verfügung gestellt. | Foto: Land Salzburg/Grafik
  • Die Weihnachtsbeihilfe ist ein Teil der Salzburger Landeshilfe. Diese hilft Personen im Bundesland mit einer einmaligen finanziellen Unterstützung, wenn man sich in einer unverschuldeten Notlage befindet. Die Mittel für die Landeshilfe werden durch Spenden zur Verfügung gestellt.
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Adresse Sozialabteilung: Fischer-von-Erlach-Straße 47, 5020 Salzburg
Hier kommst du zum Online-Formular.
Hier findest du weitere Informationen.

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Den Antrag stellen können Bezieher der Mindestpension, denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als 926 Euro bleiben, sowie Ehepartner und Partnerschaften, denen weniger als 1.392 Euro bleiben. (Symbolbild) | Foto: pixabay.com
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