Testament
Erbregelung ist großem Teil der Bevölkerung unbekannt

- v.l.n.r. Georg Zehetmayer, Notariate Hallein; Markus Aichelburg Vergissmeinnicht und Emanuel Freilinger, Proventute
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Die Initiative für Testament-Spenden Vergissmeinnicht hat eine Market-Umfrage zum Thema Testament durchführen lassen. In Salzburg haben überdurchschnittlich viele Personen die Erbfolge testamentarisch geregelt. Anders sieht es beim Wissen um das Erbrecht aus. Rund 70 Prozent geben an die gesetzliche Erfolge nicht zu kennen.
SALZBURG. 34 Prozent der Salzburger Bevölkerung haben ihren Nachlass mit einem Testament geregelt. Allerdings besteht Nachholbedarf bei der Information zum Erbrecht. Die Market-Umfrage im Auftrag von "Vergissmeinnicht" ergab das rund 70 Prozent nicht wissen wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert.
Fast neunzig Prozent kennen die Formvorschriften nicht und auch das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten ist unbekannt. Ebenso wenig bekannt ist der Umstand das ohne gesetzlichen Erben oder vorzeitig verstorbenen Erben das Vermögen ins staatliche Budget fließt.
Reform brachte wichtige Änderungen
In der Reform des Erbrechts im Jahr 2017 wurde der Kreis der Pflichtteilsberechtigten eingeschränkt (Bestimmte Personen müssen aus dem Nachlass einen bestimmten Teil bekommen, eingeschränkt auf den Ehepartner und Nachkommen) Neu ist auch das Pflegevermächtnis – das nahe Angehörige die längeren Zeitraum gepflegt haben einen gesetzlichen Anspruch erlaubt etwas aus dem Nachlass zu bekommen.

- Die Erbfolge frühzeitig zu regeln ist aus vielen Gründen sinnvoll.
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Der Gesetzgeber wollte damit auf den häufigen Fall reagieren das pflegende Angehörige sich lange Zeit unentgeltlich und ohne sich dafür etwas zu erwarten aufopfern und dann beim Testament leer ausgingen. In welchem Ausmaß dieser Anteil ausfallen müsse wurde allerdings nicht gesetzlich geregelt. Die Reform brachte außerdem auch die Annullierung der letztgültigen Testamenterstellung im Falle einer Scheidung. Der Ex-Ehepartner erhält damit keinen Teil des Erbes.
Das außerordentliche Erbrecht des Lebenspartners tritt dann in Kraft, wenn keine gesetzlichen Erben aufgefunden werden. Georg Zehetmayer von den Notariaten Hallein empfiehlt in diesem Fall ein Testament aufzusetzen da im Falle des außerordentlichen Erbrechts weitreichend nach Verwandten gesucht wird.
Unterschiedlicher Informationsstand der einzelnen Bundesländer
Salzburg belegt nur knapp nicht den ersten Platz. Spitzenreiter bei der testamentarischen Regelung ist das Bundesland Oberösterreich mit vierzig Prozent der über vierzig Jährigen, die bereits ein Testament verfasst haben. Somit belegt Salzburg im Ranking den zweiten Platz. Am wenigsten geregelt hat die burgenländische Bevölkerung mit lediglich 19 Prozent.
Die Motive warum jemand ein Testament aufsetzt unterscheiden sich. Das wichtigste Motiv ist das Gefühl der Ordnung, 67 Prozent der Befragten gaben an das es sich dabei um den Hauptgrund für die Testamentaufsetzung handelt. Dicht gefolgt davon ist die Motivation Streit unter Angehörigen zu vermeiden, rund 32 Prozent stimmten mit der Aussage überein. Ein geringer Anteil von 17 Prozent findet die Testamentregelung unangenehm.
Für die Testamenterstellung suchen überdurchschnittlich viele Personen in Salzburg den Rechtsanwalt auf. Vierzig Prozent der Bevölkerung von Salzburg stehen zwanzig Prozent der österreichischen Bevölkerung gegenüber, die für die Testamenterstellung einen Rechtsanwalt konsultieren. Die überwiegende Mehrheit von 47 Prozent sucht dafür den Notar auf. Über die Hälfte der Salzburger Testamente sind zudem registriert um sie vor Manipulation oder dem Verschwinden zu schützen.
Damit es zudem nicht mehr möglich ist ein gefälschtes Testament einzureichen oder jemanden zu einem Testament zu überreden ist die aktuelle Formvorschrift, das der Testamentverfasser sich im klaren darüber ist ein Testament zu unterschreiben. Ohne diesem Absatz ist das Testament nicht gültig.
Informationsbedarf während Covid Situation gestiegen
Im Verlauf der Corona-Krise verzeichnete die Initiative ein vermehrtes Interesse an online verfügbaren Informationen zu Erbrecht und neutralen Informationen zum Testament. Deshalb hat Vergissmeinnicht in Zusammenarbeit mit der Notariatskammer ihr digitales Service im Vorjahr stark ausgebaut – vom Erklärvideo über Online-Notarinterviews bis hin zum Online-Testamentsrechner, der einen ersten Einblick in die Aufteilung der eigenen Verlassenschaft je nach Verwandtschaftsverhältnissen gibt.
„Damit und mit vielen weiteren Serviceangeboten, wie dem kostenlosen Erbrechtsratgeber, möchten wir Schwellenängste vor dem Tabuthema Testament in der Gesellschaft weiter abbauen.“, betont Markus Aichelburg
Testamentsspende bei kinderlosen Personen im Trend
Sehr deutlich zeigt sich das sich immer mehr Personen Gedanken darüber machen, wenn sie keinen Erben haben und ihr Vermögen nicht dem Staat zufallen soll. In diesem Fall bietet sich die Legatspende (Testamentsspende) an. In Österreich könnten sich eine halbe Million Personen über vierzig eine solche Spende vorstellen (16 Prozent der über 40. Jährigen). Noch höher ist die Bereitschaft bei kinderlosen Personen. 40 Prozent der kinderlosen Personen (1,2 Millionen von Österreich) über vierzig Jahre halten die Testamentsspende für eine gute Idee.
Bei den Beweggründen dominiert der Wunsch auch nach dem Tod noch gutes zu tun. Insbesondere wenn man sich zu Lebzeiten intensiv für Tier- und Klimaschutz oder Sozialthemen eingesetzt hat. 61 Prozent der Salzburger sind der Meinung ihr Vermögen einer Organisation zu spenden der sie persönlich nahe stehen. Zwei von zehn Befragten ist es außerdem ein Anliegen zu verhindern das ihr Vermögen an den Staat übertragen wird.
Im Jahr 2019 erlangte der Staat auf diesem Weg 13. Millionen Euro zusätzliches Budget. Für den Staat ist es aber nicht immer eine Freude zu erben - im Falle einer baufälligen Immobilie oder verseuchtem Boden müssen sich der Staat und der Steuerzahler um das Problem kümmern.


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