Heizkostenzuschuss 2018 bis Ende Mai online beantragen

SALZBURG. Bedürftige Menschen können bis Ende Mai einen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2017/2018 beantragen. Die seit ersten Jänner 2018 gültige Richtlinie ist ebenso wie der elektronische Antrag unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar.

Einkommensgrenzen für den Zuschuss

Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren monatliche Nettoeinkommen je Haushalt (aktuelles Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen) nachfolgende Werte nicht überschreiten:
Alleinlebende/Alleinerzieher: 864,00 Euro
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften: 1.296,00 Euro
Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 217,00 Euro, für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 434,00 Euro,
für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 434,00 Euro.
Pro Haushalt wird einmalig ein Zuschuss von 150 Euro gewährt

Online beantragen

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist bis 31. Mai 2018 ausschließlich über E-Government möglich. Grundsätzlich ist kein Gang zum Gemeindeamt oder zum Magistrat nötig – der Online-Antrag kann selbst bearbeitet und abgeschickt werden. Antragsteller, die keinen Internetzugang haben oder Hilfe bei der Antragstellung brauchen, bekommen diese im Bürgerservice im Schloss Mirabell. Mindestsicherungsbezieher ist bei Bedarf das Team des InfoCenterSoziales (ICS) im Kiesel bei der elektronischen Antragstellung behilflich.

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