Wann folgt Österreich?
Auch Italien plant jetzt steuerfreie Batteriespeicher

Batteriespeicher können tagsüber produzierten Strom für die Nacht speichern. (Symbolbild) | Foto: malpetr/PantherMedia
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Photovoltaik-Anlagen inklusive Batteriespeicher sind in Österreich seit Anfang des Jahres von der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer befreit. Für die alleinige Anschaffung eines Batteriespeichers gilt diese Regelung nicht – in Deutschland allerdings schon und auch Italien plant Ähnliches. Die EU-Kommission beobachtet die Entwicklungen.

OÖ/Ö/EU. Die fehlende Umsatzsteuerbefreiung auf Batteriespeicher als Einzelanschaffung wurmt nicht nur uns bei der BezirksRundSchau. Auch Oberösterreichs Energie-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) hat darüber schon seinen Unmut geäußert – zumal eine entsprechende Regelung nicht nur aus wirtschaftlicher, sondern auch aus technischer Sicht wünschenswert wäre: „Wir brauchen diese Speicher, weil sie der Versorgungssicherheit dienen und weil sie das Netz entlasten, indem sie Stromspitzen abfangen, daher ein klarer Appell ans Finanzministerium, die Speicher generell von der Umsatzsteuer zu befreien“, so Achleitner.

Steuerbefreiung EU-rechtlich nicht möglich

So einfach dürfte das aber aktuell noch nicht sein: Das österreichische Finanzministerium beruft sich hierbei auf EU-Steuerrecht und sieht schlicht keine „legale“ Möglichkeit, die Speicher ebenso von der Steuer auszunehmen. Dass unsere Nachbarn in Deutschland, das schon seit Anfang 2023 praktizieren, stellt man in Wien zumindest infrage: „Ob die angesprochene deutsche Regelung den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht, ist seitens der Europäischen Kommission zu beurteilen“, hieß es aus dem Büro von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Das deutsche Finanzministerium wiederum sieht die seit mehr als einem Jahr laufende Umsatzsteuerbefreiung von Batteriespeichern für PV-Anlagen – auch bei alleiniger Anschaffung – „im Einklang mit den entsprechenden unionsrechtlichen Vorgaben“. Aussage gegen Aussage also.

Diskussion auf EU-Ebene am 4. März

Damit haben wir eine Sprecherin der EU-Kommission in Brüssel konfrontiert. Die Antwort in aller Kürze übersetzt: Die deutsche Lösung ist aktuell nicht ganz sauber, die österreichische Auslegung hingegen korrekt. Nichtsdestotrotz plane Italien derzeit, es Deutschland gleichzutun. Die EU-Kommission beobachte diese Entwicklungen aufmerksam und will darüber schon bei einer Ratsversammlung am 4. März mit den Vertretern der Mitgliedsstaaten diskutieren. Es besteht also durchaus Hoffnung, dass hier ein Stein ins Rollen gebracht wird.

Keine Mehrwertsteuerbefreiung für Speicher-Nachrüstung
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