Wolf Mühlviertel keine Gefahr
Abschussbewilligung eines Wolfes im Mühlviertel – viele offene Fragen und fehlende Informationen durch Behörden

Der Naturschutzbund Oberösterreich kritisiert mangelnde Datenlage und mangelhafte Aufklärung der Bevölkerung beim Wolf im Mühlviertel. Gefahr im Verzug derzeit nicht ersichtlich.

Gestern wurde ein Wolf im Bezirk Freistadt zum Abschuss freigegeben. Grundlage dafür ist laut der zuständigen Landesrätin Michaela Langer-Weninger die seit Ende Juni dieses Jahres wirksame Wolfsverordnung in Kombination mit mehreren Wolfsbegegnungen in der Region. Das Vorgehen der Landesregierung wirft aus Sicht des Naturschutzbundes eine Reihe von Fragen auf.

In der Region rund um Unterweißenbach hat sich verständlicherweise in Folge vermehrter Wolfsbegegnungen und der entsprechenden Pressemeldungen Verunsicherung breit gemacht. Anstelle einer genauen Analyse der Vorfälle mit erfahrenen Wolfexperten und einer daraus resultierenden Diskussion notwendiger weiterer Schritte sowie einer umfassenden Information der lokalen Bevölkerung wird vorschnell zur Ultima Ratio gegriffen

Nach aktuellem Kenntnisstand hat sich bei allen bekannten Begegnungen jeweils ein Wolf ohne weiteres vertreiben lassen. Außerdem kam es zu mehreren Beobachtungen auf Distanz. In keinem Fall hat sich ein Wolf einem Menschen nah angenähert beziehungsweise einen geringen Abstand toleriert oder sich gar aggressiv gegenüber Menschen verhalten. Entsprechend den Kriterien internationaler Wolfsexperten liegt somit kein auffälliges Verhalten eines Wolfes vor. Bei Begegnungen mit Menschen ziehen sich Wölfe in der Regel zurück, tun dies aber in der Regel nicht panisch, sondern verschaffen sich einen Überblick und entfernen sich dann.

Es ist derzeit völlig unklar, ob sich in der Region ein oder mehrere Wölfe aufhalten. Möglicherweise handelt es sich bei dem Tier oder den Tieren um Welpen des Arbesbacher Rudels, die zu dieser Jahreszeit bereits körperlich voll ausgewachsen sind und noch eine natürliche Neugierde haben. Genauere Daten müssten zunächst durch eine Intensivierung des Monitoring erhoben werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein Elterntier des Rudels abgeschossen wird und dieses daraufhin zerfällt. Das würde die Situation vor Ort hinsichtlich möglicher Konflikte erheblich verschlechtern und wäre ein massiver Eingriff in das Österreichische Wolfsvorkommen.

Zudem ist das Verscheuchen bei zufälligen Begegnungen nicht als Vergrämungsmaßnahme zu bewerten, die eine Verhaltensänderung eines Wolfes bewirken könnte, und lässt sich somit auch nicht aus der Oö. Wolfsmanagementverordnung ableiten. „Der Abschuss einer geschützten Tierart ist nur als letzte Option oder bei Gefahr in Verzug zu wählen. Beides ist hier nach unserem Kenntnisstand nicht der Fall", kritisiert Julia Kropfberger, Obfrau vom Naturschutzbund Oberösterreich. Umfassende Informationen für die Bevölkerung über das Leben des Wolfes und ein intensiviertes Monitoring sind aus Sicht des Naturschutzbundes das Gebot der Stunde und Aufgabe der Landesregierung.

Infos zum Wolf

Stellungnahme des Naturschutzbundes OÖ zur Verordnung für die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Wolf (Oö Wolfsmanagementverordnung) - seit Ende Juni 2023 in Kraft.

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