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Anträge in der Sozialversicherung werden derzeit nicht begutachtet

AK OÖ-Präsident Johann Kalliauer weist jetzt darauf hin, dass coronabedingt keine Begutachtungen bei Anträgen in der Sozialversicherung durchgeführt werden. Betroffenen dürften deshalb keine Nachteile entstehen. | Foto: AK OÖ/Florian Stöllinger
  • AK OÖ-Präsident Johann Kalliauer weist jetzt darauf hin, dass coronabedingt keine Begutachtungen bei Anträgen in der Sozialversicherung durchgeführt werden. Betroffenen dürften deshalb keine Nachteile entstehen.
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Seit März werden coronabedingt  keine Begutachtungen bei Berufsunfähigkeitspensionen, Rehageld oder Krankengeld durchgeführt. Damit werden auch keine Entscheidungen getroffen. Arbeiterkammer OÖ- Präsident Johann Kalliauer bezeichnet das als "unerträglich" und empfiehlt Betroffenen, die Kranken- oder Pensionsversicherung zu kontaktieren.

OÖ. Aufgrund der Corona-Pandemie werden seit März keine Begutachtungen bei Anträgen in der Sozialversicherung durchgeführt. Gesetzlich sei aber festgelegt worden, dass den Beziehern von Leistungen kein Nachteil entstehen dürfe, berichtet AK OÖ-Präsident Johann Kalliauer jetzt. 

„Die Nichtbefolgung von geltendem und klar formuliertem Recht ist für einen Rechtsstaat wie Österreich unerträglich. Die Zentralen in Wien müssen die überfälligen Richtlinien sofort an ihre Landesstellen ausgeben", fordert er.

Leistungen während Pandemie weiter gewähren

Für die Betroffenen gehe es bei laufenden Antrags- oder Klageverfahren etwa um befristete Pensionen, die nun weggefallen seien, oder um Rehabilitationsgeld, das entzogen worden sei. Damit fehlende Begutachtungen und Entscheidungen keine Nachteile haben, fordert Kalliauer, dass die bisher bezogene Leistung aus der Kranken- oder Pensionsversicherung angepasst an die Dauer der Corona-Pandemie weiter gewährt wird. „Wir empfehlen den Betroffenen dringend, sich rasch mit der Kranken- oder Pensionsversicherung in Verbindung zu setzen“, sagt Kalliauer. Menschen, die die Voraussetzungen erfüllen, könnten zur Absicherung zusätzlich einen Antrag auf Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe beim Arbeitsmarktservice stellen.

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