Beschwerde gegen Birkhuhn-Abschüsse
Trotz sauberer Bewilligung könnte Jagd ausfallen

Birkhähne dürfen in Österreich nur alle zwei Jahre am Ende der Balzzeit gejagd werden. | Foto:  mikelane45/PantherMedia
  • Birkhähne dürfen in Österreich nur alle zwei Jahre am Ende der Balzzeit gejagd werden.
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Medienwirksam hat Tierschutz Austria bzw. der Wiener Tierschutzverein Beschwerde gegen die vom Land OÖ genehmigte Jagd auf 51 Birkhühner eingelegt. Die Abteilung Land- und Forstwirtschaft beim Land OÖ und der Landesjagdverband argumentieren aber für die Bejagung der Tiere und auch rechtlich dürfte die Bewilligung halten. Warum die geplante Jadg dennoch ausfallen könnte.

OÖ. Auf einen Antrag vom vergangenen Oktober hin hat das Land OÖ den Abschuss von 51 Birkhähnen im kommenden Mai genehmigt. Der Wiener Tierschutzverein stellt das in Frage und hat unter seiner Marke „Tierschutz Austria“ Beschwerde gegen den Bescheid eingelegt. Das berichtet der Verein gegen Tierfabriken (VGT) in einer Presseaussendung. „Wir sehen diesen Einspruch gelassen, weil wir mit Fakten dagegenhalten können“, sagt Christopher Böck, Wildbiologe und Geschäftsführer des Landesjagdverbandes OÖ.

Jäger überwachen Bestand

Das ganzjährig „geschonte“ Birkhuhn darf laut Gesetz nur nach individueller Bewilligung und auch nur im Mai jedes zweiten Jahres gejagt werden. Außerdem müssen Jäger nachweisen, die „Entnahme“ von Tieren den Gesamtbestand nicht gefährdet. Hierbei gibt es strenge Grenzwerte und Vorgaben. Und wie Böck erklärt, hat sich hier eine eigene Dynamik entwickelt, die den Birkwildbestand stabilisiert und sicherstellt.

„Wenn der Jäger einen Nutzen aus einer Tierart ziehen kann, dann investiert er sehr viel Zeit und Geld in die Erhaltung dieser Tierart.“

Wenn ein Jäger also Birkhühner bzw. eigentlich Birkhähne – denn nur die Jagd auf männliche Tiere ist erlaubt und aufgrund ihres Aussehens ohnehin interessanter – jagen will, dann muss er gleichzeitig nachweisen, dass eine gewisse Anzahl im Revier bzw. im Bezirk vorhanden ist. Kann er das nicht, gibt es auch keine Bewilligung. Bemerkt der Jäger nun, dass der Bestand zurückgeht, so wird er im eigenen Interesse Maßnahmen ergreifen um den Lebensraum der Tiere zu verbessern und so dafür sorgen, dass bald wieder mehr Tiere im Revier leben, erläutert Böck.

„Überschuss“ kann vermarktet werden

Quasi als „Belohnung“ für die Pflege und den Erhalt einer Wildtierpopulation, kann der „Jagdausübungsberechtigte“ dann mit einer Bewilligung zum Abschuss einzelner Exemplare rechnen – oder mit Böcks Worten: Er kann „den Überschuss ernten“. Ob und wie dieser „Überschuss“ vermarktet wird, ist rein rechtlich Sache des Jägers, der das Revier vom Grundbesitzer gepachtet hat – darum seien „private Zwecke“ als Begründung völlig ausreichend. 

Abschüsse im Herbst „jagdlich zweite Wahl“

„Eine Schusszeit im Herbst wäre laut Vogelschutzrichtlinie legitim aber dann würde die Kontrolle fehlen – wir wollen selektiv einige wenige Exemplare erlegen und da auch nur die Hähne, weil wir dadurch garantiert wissen, dass es das Birkwild weiter gibt.“

Auch, dass die Jagd im Mai am Ende der Balzzeit des Birkwildes stattfinden soll, hat seinen guten Grund: „Im Herbst gibt es keine Balz und die Tiere halten sich nicht auf den Balzplätzen auf. Man müsste mit Hunden sehr viel Unruhe in die Reviere bringen um die Birkhähne zu finden. Jagdlich ist das die zweite Wahl“, erklärt Böck. Rechtskonform wäre übrigens auch ein aussetzen der Schonzeit im Herbst. Dann könnte ohne Prüfung und Bewilligung Jagd auf die Vögel gemacht werden.

„Aufschiebende Wirkung nicht ausgeschlossen“

„Rechtliche Voraussetzung für die Erteilung dieser Ausnahmebewilligungen ist in jedem Fall die Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszustands. Dieser liegt aufgrund der nachgewiesenen stabilen Bestände der Birkwildpopulation in den dortigen Bereichen vor“,

erklärt Benjamin Öllinger, Jurist in der Abteilung Land- und Forstwirtschaft beim Land OÖ. Die Beschwerde von Tierschutz Austria – und das ist vermutlich auch den dahinterstehenden Akteuren bewusst – dürfte also rechtlich gesehen ins Leere gehen. Warum die besagte Birkhuhnjagd im Mai dennoch ausfallen könnte, erwähnt Öllinger am Ende unseres Gesprächs: „Eine aufschiebende Wirkung ist nicht ausgeschlossen“ – soll heißen: Wenn die Beschwerde nicht bis Mitte Mai geprüft ist, dann ist die ursprüngliche Bewilligung gegenstandslos. Die nächste Jagd wäre dann erst im Mai 2026 möglich.

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