Neue Dienstpostenplanverordnung
Mehr Flexibilität für Gemeinden bei Personalsuche

Gemeinde-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) will mit einer neuen Dienstpostenplanverordnung die Kommunen als Arbeitgeber attraktiver machen.  | Foto: Land OÖ/Margot Haag
  • Gemeinde-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) will mit einer neuen Dienstpostenplanverordnung die Kommunen als Arbeitgeber attraktiver machen.
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Der Fachkräftemangel trifft nicht nur die heimische Wirtschaft, auch die oberösterreichischen Gemeinden kämpfen um qualifiziertes Personal. Um die Kommunen im Kampf um neue Mitarbeiter konkurrenzfähiger zu machen, plant das Land OÖ Änderungen in der Dienstpostenplanverordnung.

OÖ. Rund 40 Prozent der heimischen Gemeinden sehen laut einer Umfrage den vorherrschenden Personalmangel als großes Problem. Die Bereiche Bauhof, Elementarpädagogik und Allgemeine Verwaltung sind besonders stark betroffen. Um die Attraktivität der Kommunen als Arbeitgeber zu erhöhen, will Gemeinde-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) das Gemeindedienstrecht flexibler gestalten. Eine Verbesserung soll vor allem durch die Änderung der oberösterreichischen Dienstpostenplanverordnung erreicht werden. Diese regelt die Anzahl der Bediensteten sowie deren Gehälter und lässt durch ihre starren Vorgaben nur wenig Spielraum bei der Personalgestaltung – ein klarer Nachteil gegenüber anderen Arbeitgebern.

"Aus diesem Grund habe ich die Fachabteilung 'Direktion Inneres und Kommunales' beauftragt, Vorschläge für eine flexiblere Neugestaltung der Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung auszuarbeiten", so Langer-Weninger. Ziel sei unter anderem die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden zu fördern und die Konkurrenzfähigkeit gegenüber der Privatwirtschaft zu steigern.

Verwaltungsgemeinschaft als Voraussetzung

Im neuen Verordnungsentwurf sind anpassungsfähige Sonderbestimmungen für Dienstpostenpläne berücksichtigt. Diese gelten aber nur für Gemeinden mit einer Verwaltungsgemeinschaft in einem wesentlichen Bereich wie beispielsweise der Amtsleitung, Finanz- und Vermögensverwaltung oder dem Bauwesen. Abgesehen von den festgesetzten Spitzendienstposten können nun alle weiteren Dienstposten flexibel behandelt werden. "Durch die Adaptierung der Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung können Anzahl und Gehalt der Gemeindebediensteten gemeindespezifischer geregelt, Kompetenzen gebündelt und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet werden", unterstreicht Langer-Weninger.

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