Bis zu 600 Euro Handwerkerbonus
Der Handwerkerbonus wird rückwirkend ab 19. November weitergeführt. Eine dementsprechende technische Voraussetzung wurde in Abstimmung zwischen Finanzministerium, Wirtschaftskammer Österreich und Bausparkassen geschaffen. "Der Handwerkerbonus hat sich als Impulsgeber für die österreichische Wirtschaft erwiesen. Umso mehr freue ich mich, dass wir die Aktion nahtlos fortsetzen können", so Finanzminister Hans Jörg Schelling. Für den Handwerkerbonus standen für 2014 bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung. Mit einer Änderung der Richtlinien durch das Finanzministerium ist es möglich, weiter Anträge zu stellen und noch 2014 zu profitieren.
Schelling: "Zeichen gegen Schwarzarbeit"
2015 stellt die Bundesregierung vereinbarungsgemäß bis zu 20 Millionen Euro für Arbeitsleistungen von Handwerkern, die zwischen dem 19. November2014 und 31. Dezember 2015 erbracht werden, als Förderleistung bereit. "Gerade in Zeiten wie diesen ist es wichtig, die redlichen Wirtschaftstreibenden, die gesetzestreu agieren und wiederum für Steueraufkommen und Wirtschaftswachstum sorgen, zu unterstützen. Mit dem Handwerkerbonus setzen wir auch ein deutliches Zeichen gegen Schwarzarbeit", so Schelling.
Privatpersonen, die zur Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch nehmen, haben also weiterhin die Chance auf Förderung von bis zu 600 Euro.
Eine Antragsstellung ist somit ab 1. Dezember möglich. Die betreffenden Unterlagen stehen auf www.handwerkerbonus.gv.at zum Download zur Verfügung und können elektronisch, per Post oder Fax sowie in den zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filialen eingereicht werden.
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