Landesverwaltungsgericht nicht zuständig
Beschwerde über Wolfsmanagementverordnung zurückgewiesen
Die Ausnahme der Schonzeit für den Wolf bleibt bestehen – das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich wies die Beschwerde des WWF zurück.
OÖ. Seit 30. Juni 2023 gilt die neue Wolfsmanagementverordnung der oberösterreichischen Landesregierung. Diese beinhaltet unter anderem die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Wolf. Die Naturschutzorganisation WWF erhob deshalb Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht – ihrer Ansicht nach sei die Verordnung im gesamten Umfang als rechtswidrig anzusehen.
Mangels Zuständigkeit leitete das Landesverwaltungsgericht die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof weiter. Dieser besitzt das Normprüfungsmonopol für Verordnungen. Dennoch forderte der WWF eine unmittelbare Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts, das auf Basis der Verfahrensunterlagen und aufgrund der nicht vorhandenen Zuständigkeit die Beschwerde zurückwies. Gemäß der Bundesverfassung steht ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof die Prüfung einer Verordnung zu.
"Gehen unseren Weg konsequent weiter"
Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP): "Die oberösterreichische Wolfsmanagementverordnung ist seit Juli 2023 in Kraft und wird das auch in Zukunft sein. Das heißt, wir werden weiterhin den von uns in Oberösterreich eingeschlagenen Weg konsequent verfolgen. Die aktuellen Ereignisse rund um den Wolf zeigen uns klar deutlich, wir brauchen diese rasche und rechtssichere Handhabung, die uns die Oö. Wolfsmanagementverordnung bietet."
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