Österreichische Gesundheitskasse
Vereinfachungen bei ÖGK-Leistungen

Die Vergabe von Medikamenten ist untersteht derzeit einigen Sonderregeln. | Foto: Antonio Guillem/panthermedia
  • Die Vergabe von Medikamenten ist untersteht derzeit einigen Sonderregeln.
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Ab 23.3. gelten für einige Leistungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vereinfachte Bedingungen.

Ö/OÖ. So können für die Dauer der Pandemie Medikamentenverordnungen auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Ärzten und Patienten erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierrezept. Die Übermittlung des Rezepts vom Arzt an die Apotheke kann auch auf anderem Weg erfolgen. Die Medikamente können in den Apotheken auch an andere Personen abgegeben werden – sofern sie Namen und die Sozialversicherungsnummer des Patienten kennen.

  • Bei Medikamenten kann der Bedarf für einen Monat abgegeben werden, nur bei speziellen Fällen (etwa bei Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit dem Arzt stattfinden. 

  • Krankentransporte sind bewilligungsfrei 
gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Euro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen. 
  • Arbeitsunfähigkeitsmeldungen sind telefonisch möglich. 

  • Telemedizinische Krankenbehandlung (Skype, Videokonferenz, Telefon) können soweit sie notwendig sind, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für Ärzte, Hebammen, Psychotherapeuten und Psychologen. 


Alle Kundenservicestellen sind bis auf weiteres geschlossen. Es gibt die Möglichkeit sämtliche Schriftstücke in Boxen in den Eingangsbereichen einzuwerfen.

Tel.:
050766-14
E-Mail:office-o@oegk.at

Viele Anliegen können auch online erledigt werden: meinesv.at(mit Handysignatur oder Bürgerkarte)

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