AK-Test
Augen auf beim Olivenkauf

In den vergangenen Jahren kritisierte der Konsumentenschutz der AKOÖ die unzulängliche Kennzeichnung von geschwärzten Oliven. | Foto: Corinna Gissemann/Fotolia
  • In den vergangenen Jahren kritisierte der Konsumentenschutz der AKOÖ die unzulängliche Kennzeichnung von geschwärzten Oliven.
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Vielfach werden im Handel sogenannte geschwärzte Oliven angeboten. Bereits vor einigen Jahren kritisierte die AK OÖ das Fehlen einer entsprechenden Kennzeichnung. Eine aktuelle Erhebung zeigt Besserung: alle Produkte enthalten einen Hinweis auf Schwärzung.

OÖ. Allerdings lassen Art und Weise der Deklaration teilweise noch zu wünschen übrig. Aus Sicht der AK-Konsumentenschützer sollte die Schwarzfärbung bereits auf den ersten Blick im Produktnamen ersichtlich sein. Bei mehr als der Hälfte der Produkte müssen die Konsumenten aber im Kleingedruckten danach suchen.

In den vergangenen Jahren kritisierte der Konsumentenschutz der AKOÖ die unzulängliche Kennzeichnung von geschwärzten Oliven. Bei diesen Produkten handelt es sich um nicht vollständig ausgereifte Früchte, welche nachträglich durch Zugabe von Eisengluconat oder Eisenlaktat geschwärzt werden. Auch wenn dies gesundheitlich unbedenklich ist, gehen solche Tricksereien eindeutig zu Lasten der Konsumenten, wenn die künstliche Schwarzfärbung nicht klar verständlich gekennzeichnet ist.

Grund genug also für die AK-Konsumentenschützer die Produkte mal wieder genauer unter die Lupe zu nehmen.

Schwarz gefärbte Oliven im Test

Gegenstand der Untersuchung waren schwarz gefärbte Oliven, welche anhand ihrer Deklaration miteinander verglichen wurden. Ausgewählt wurden ausschließlich Produkte, die den Zusatzstoff Eisengluconat, (Eisen-II-gluconat, E 579) oder Eisenlaktat (Eisen-II-lactat, E585) deklariert hatten. Der Preis der Produkte lag zwischen 39 Cent und 1,68 Euro pro 100 Gramm Abtropfgewicht.

Hinweis im Kleingedruckten

Bei ihrer aktuellen Erhebung fanden die Konsumentenschützer der AK OÖ insgesamt zwölf Produkte am Markt, bei denen der schwarzen Farbe durch Eisensalze nachgeholfen wurde.
Nur fünf Produkte haben den entsprechenden Hinweis gut erkennbar auf der Schauseite der Verpackung angeben.

Auf sechs anderen Verpackungen ist zwar auch ein Vermerk angebracht, allerdings müssen die Käufer hier schon genauer schauen. Die entsprechende Information ist bei diesen Produkten nämlich nur im Kleingedruckten, seitlich oder auf der Rückseite in der Sachbezeichnung bzw. im Zutatenverzeichnis zu finden. Bei einem dieser Produkte führt zudem die Angabe „schwarze Oliven" bei den Zutaten in die Irre.

Bei einem Produkt erfährt man nur in türkischer Sprache, dass es sich um gefärbte Früchte handelt, oder wenn man die E-Nummer 585 richtig zu interpretieren weiß. Im deutschsprachigen Zutatenverzeichnis bzw. in der Sachbezeichnung ist nämlich nur von schwarzen Oliven die Rede.

Worauf achten?

  • Bei der Auswahl der Früchte empfiehlt es sich lieber zu natürlich schwarz gereiften Oliven zu greifen, da diese wesentlich aromatischer im Geschmack sind.
  • Wer sich nicht sicher ist, den Hinweis einer künstlichen Schwarzfärbung übersehen zu haben, der sollte einen Blick auf das Zutatenverzeichnis werfen. Dort liefern die Zusatzstoffe Eisengluconat (E 579) oder Eisenlactat (E 585) das entsprechende Indiz.
  • Wer sich die zum Teil detektivische Arbeit gänzlich ersparen möchte, greift zu Bio-Oliven. Diese sind grundsätzlich unbehandelt.

Weitere Informationen samt tabellarischer Übersicht gibt es unter ooe.konsumentenschutz.at

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