Corona
Alle Fragen & Antworten zu 2G ab 8. November

2G: Nur noch geimpft oder genesen (mit Nachweis) darf man zum Wirt, Friseur oder ins Kino. | Foto: fotokerschi.at/Werner Kerschbaummayr
  • 2G: Nur noch geimpft oder genesen (mit Nachweis) darf man zum Wirt, Friseur oder ins Kino.
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Genesen oder geimpft, also "2G", lautet wegen der stark gestiegenen Zahl an Corona-Infizierten und Spitalspatienten  die Vorgabe für die meisten Bereiche des öffentlichen Lebens. Das Gesundheitsministerium hat für die häufigsten Fragen rund um die 2G-Regel einen Antwortenkatalog erstellt:

Wer kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen und der 2-G-Regel?
Die Einhaltung der verschärften Maßnahmen wird von den lokalen Gesundheitsbehörden mit Unterstützung durch die Polizei überprüft und kontrolliert. Grundsätzlich sind aber alle Personen zur Kontrolle der Nachweise berechtigt, die bei sonstiger verwaltungsbehördlicher Strafbarkeit dafür Sorge zu tragen haben, dass in ihrem Einflussbereich die jeweils geltenden Beschränkungen eingehalten werden. Daher sind auch Arbeitgeber, Veranstalter etc. dazu berechtigt, die Nachweise der Mitarbeiter:innen, Kunden etc. zu kontrollieren.

Bis zu 3600 Euro Strafe

Welche Strafen drohen, wenn man sich ohne gültigen 2-G-Nachweis in einem Lokal aufhält?
Kunden, die sich nicht an die 2G-Regel halten, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro. Den Betreibern droht bei Verletzung ihrer Verpflichtungen im Zusammenhang mit der 2G-Regel eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro. Diese Verwaltungsstrafen sind im Covid-19-Maßnahmengesetz geregelt.

Was gilt für Kinder?

Ab welchem Alter gilt die 2G-Regel?
Die Verpflichtung zum Vorweis eines gültigen 2G-Nachweises gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Kinder benötigen daher keinen eigenen G-Nachweis, um mit ihren Eltern ins Restaurant gehen zu dürfen. Kinder und Jugendliche im schulpflichtiges Alter haben mit dem Ninja-Pass Zutritt etwa ins Restaurant oder Kino. Nach Beendigung des neunten Schuljahres bedürfen Jugendliche, wie Erwachsene, eines 2-G-Nachweises.

Ausnahmen von der 2G-Regel

Wer ist von der 2G-Regel ausgenommen?
Die Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises gilt nicht für Personen, die über keinen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen und aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. In solchen Fällen ist ein Nachweis einer befugten Stelle über einen negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, zusammen mit einem ärztlichen Attest vorzuweisen.

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Gültige Nachweise für 2G

Welche Nachweise gelten bei der 2G-Regel?
Folgende Nachweise gelten als 2-G-Nachweise:
Genesen:

  • Ein Genesungszertifikat gilt 180 Tage.
  • Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein.
  • Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig.

Geimpft:
Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.

  • Immunisierung durch zwei Teilimpfungen: Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 360 Tage und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen verstrichen sein. Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweise 270 Tage.
  • Immunisierung durch eine Impfung: Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 mit nur einer Dosis gilt der Impfnachweis für 270 Tage. Achtung: Impfnachweise über eine Dosis mit Janssen verlieren mit 3. Jänner 2022 ihre Gültigkeit. Daher bedarf es frühestens 14 Tage nach der 1. Dosis eine 2. Dosis, um weiterhin einen gültigen Impfnachweis zu erhalten.
  • Immunisierung durch Impfung von Genesenen: Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für 360 Tage. Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises 270 Tage.
  • Weitere Impfungen („3. Dosis"): Nach Erhalt einer weiteren Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnach-weises erneut 360 Tage. Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung bei der nur eine Impfung vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen anderen Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein. Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises 270 Tage.

Was gilt für Personen, die erst eine Dosis der Corona-Schutzimpfung erhalten haben (unvollständige Impfserie)?
Für Personen, die zwar die 1. Dosis, aber noch nicht die 2. Dosis der Corona-Schutzimpfung erhalten haben, gibt es eine Übergangsfrist bis 6.12.2021. In diesen Fällen gilt der Impfnachweis über die 1. Dosis zusammen mit einem gültigen PCR-Test (72 Stunden) als gültiger 2-G-Nachweis. Eine Abbildung im Grünen Pass ist nicht möglich.

Antikörper-Nachweis gültig für 2G?

Gilt ein Nachweis über neutralisierende Antikörper als 2G-Nachweis?
Nein. Es ist wissenschaftlich noch nicht geklärt, wie viele Antikörper für einen Schutz vor Covid-19 notwendig sind. Deswegen empfiehlt das Nationale Impfgremium (NIG), die Ständige Impfkommission (STIKO), die World Health Organization (WHO), das European Center for Disease Prevention and Control (ECDC), das Center for Disease Control and Pre-vention (CDC), das Institut Public Health England (PHE) sowie der Rat der Europäischen Union die Impfung von Genesenen (positiver PCR-Test). Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt auch Personen mit neutralisierenden Antikörpern eine Impfung.

Wie lange gilt 2G?

Wie lange gilt die 2G-Regel?
Mit den verschärften Maßnahmen der Stufe 4 wird auf den starken Anstieg bei den Infek-tionszahlen in den vergangenen Tagen und Wochen reagiert. Sie bleiben solange in Kraft, wie sie notwendig sind, um die Belastung auf den Intensivstationen zu senken und die me-dizinische Versorgung sicherzustellen.

Gilt nun wieder eine allgemeine Maskenpflicht?
Ja. Überall dort, wo kein 2G-Nachweis vorgeschrieben ist, muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt daher neben öffentlichen Verkehrsmitteln und dem lebensnotwendigen Handel auch für den nicht-lebensnotwendigen Handel sowie für Kundenbereiche, Museen und Bibliotheken.

Kann man zwischen einem 2G-Nachweis und einer FFP2-Maske wählen?
Nein, eine Wahlmöglichkeit zwischen FFP2-Maske und 2-G-Nachweis besteht nicht.

Welche Maßnahmen gelten für Veranstaltungen?

  • Für Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmer:innen gilt die 2G-Regel.
  • Für Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmer:innen gilt zudem eine Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Die Anzeige ist spätestens eine Woche vor Veranstaltung einzubringen. Außerdem ist ein:e Covid-19-Beauftragte:r zu er-nennen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept zu erstellen.
  • Für Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmer:innen gilt zudem eine Bewilligungspflicht durch die Bezirksverwaltungsbehörde.


Was ist mit Begräbnissen?

Welche Maßnahmen gelten für Begräbnisse?
Bei Begräbnissen, die in geschlossenen Räumen stattfinden und bei denen mehr als 50 Personen teilnehmen, gilt FFP2-Maskenpflicht. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt hingegen nicht, wenn alle Anwesenden einen 2-G-Nachweis vorweisen.

Welche Maßnahmen gelten für Hotels?
Um Hotels betreten zu dürfen, ist ein gültiger 2-G-Nachweis erforderlich. Wer

  • aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen
  • zum Zwecke der Betreuung hilfsbedürftiger Personen
  • zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses
  • zum Zwecke des Schul- oder Universitätsbesuchs
  • zum Zwecke des Kurbesuchs oder des Besuchs einer Rehabilitationsanstalt
  • zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits

in einem Hotel oder in einem anderen Beherbergungsbetrieb übernachtet, muss einen gültigen 3-G-Nachweis vorweisen.

Brauchen auch Kinder und Jugendliche einen 2G-Nachweis für die Gastronomie?
Die Verpflichtung zum Vorweis eines gültigen 2G-Nachweises gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Kinder benötigen daher keinen eigenen G-Nachweis, um mit ihren Eltern ins Restaurant gehen zu dürfen. Kinder und Jugendliche im schulpflichtiges Alter haben mit dem Ninja-Pass Zutritt etwa ins Restaurant oder Kino. Nach Beendigung des neunten Schuljahres bedürfen Jugendliche, wie Erwachsene, eines 2-G-Nachweises.

Dürfen Arbeitgeber den 3G-Nachweis kontrollieren?

Ja. Grundsätzlich sind aber alle Personen zur Kontrolle der Nachweise berechtigt, die bei sonstiger verwaltungsbehördlicher Strafbarkeit dafür Sorge zu tragen haben, dass in ihrem Einflussbereich die jeweils geltenden Beschränkungen eingehalten werden. Daher sind auch Arbeitgeber:innen dazu berechtigt, die Nachweise der Mitarbeiter:innen zu kontrollieren.

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