Pass, Personalausweis & Co
Welche Dokumente für Auslandsreisen benötigt werden

Wenn das Haustier in den Urlaub mitkommt, ist auch für dieses ein eigener "Pass", der sogenannte EU-Heimtierausweis, notwendig. | Foto: alebloshka/PantherMedia
  • Wenn das Haustier in den Urlaub mitkommt, ist auch für dieses ein eigener "Pass", der sogenannte EU-Heimtierausweis, notwendig.
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Die Reisezeit hat begonnen. Aber welche Dokumente muss man im Urlaub wirklich dabei haben? Der Verkehrsclub ÖAMTC klärt auf. 

OÖ. Die Hauptreisezeit hat begonnen – ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek nimmt dies zum Anlass, um mit einigen Mythen rund um Pass, Personalausweis und Co aufzuräumen und die wichtigsten Informationen rund um Reisedokumente zusammenzufassen: „Bei jedem Grenzübertritt – auch bei Reisen innerhalb der EU und im Schengenraum – wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch für kurze Abstecher in unsere Nachbarländer. Und nein, der Führerschein zählt nicht als Reisedokument. Im Ausland sollte also nie ein gültiger Reisepass oder Personalausweis fehlen – nur diese Dokumente belegen die Staatsangehörigkeit und Identität." Ein Grenzübertritt ohne Reisedokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist sogar strafbar.

Gültigkeit kontrollieren, "Pass auch für Hunde"

„Entgegen vieler Meinungen darf man mit einem abgelaufenen Pass nicht überall hinreisen. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel: Österreich hat mit einigen europäischen Ländern, wie z. B. Deutschland oder Kroatien, ein Abkommen, das grundsätzlich ermöglicht, auch mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Pass einzureisen", weiß Polasek. Die ÖAMTC-Expertin warnt jedoch: „Sowohl Airlines als auch Kreuzfahrtschiffe verlangen in ihren Beförderungsbestimmungen einen gültigen Reisepass. Es kann also vorkommen, dass die Beförderung mit einem abgelaufenen Reisepass verweigert wird. Auch beim Einchecken in Hotels kann es mit einem abgelaufenen Pass zu Problemen kommen."

Pässe rechtzeitig verlängern

Selbst bei Reisen in Nachbarländer wie z. B. Tschechien oder die Slowakei kann die Einreise mit einem abgelaufenen Reisepass verweigert bzw. können Urlauberinnen und Urlauber bei Antreffen im Land mit einem abgelaufenen Reisepass sogar gestraft werden. Vor dem Urlaub sollte daher rechtzeitig die Gültigkeit aller Reisedokumente überprüft werden, um gegebenenfalls diese zu erneuern. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es bei der Terminvergabe der zuständigen Behörden gerade vor und während der Reisesaison zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Kinder brauchen einen eigenen Pass

Kinder brauchen bei Reisen ins Ausland einen gültigen, eigenen Pass. Auch Babys brauchen bereits ab dem Tag ihrer Geburt einen eigenen Reisepass, um für internationale Reisen anerkannt zu werden. Wenn Minderjährige ohne gesetzlichen Vormund oder mit nur einem Elternteil verreisen, sollte zusätzlich eine Vollmacht, also eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, mitgenommen werden – am besten in der jeweiligen Landessprache. Vollmachten in verschiedenen Sprachen können kostenlos aus der ÖAMTC Länder-Info unter oeamtc.at/laenderinfo oder unter oeamtc.at/allein-reisende-Kinder heruntergeladen werden.

Mit dem Hund auf Reisen

Wenn das Haustier in den Urlaub mitkommt, ist auch für dieses ein eigener "Pass", der sogenannte EU-Heimtierausweis, notwendig. Dieser ist bei Tierärzten erhältlich. Weitere Informationen zu Reisen mit Hunden finden Sie unter oeamtc.at/reisen-mit-hund.

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