Auf dem Prüfstand
AKOÖ testete Leihgeräte aus dem Baumarkt
In vielen heimischen Wohnungen und Gärten wird derzeit renoviert und gestaltet. Dazu braucht es oft Spezialgeräte. Nicht nur aus Kostengründen, sondern auch um Ressourcen zu schonen wird „Leihen statt Kaufen“ immer beliebter. Der Konsumentenschutz hat getestet.
OÖ. Werkzeug, das nur selten gebraucht wird, kann zum Beispiel in einem Baumarkt ausgeliehen werden. Die Konsumentenschützer der AK OÖ haben sich die Kosten dafür, den Zustand der Geräte und die Rahmenbedingungen bei Bauhaus, Obi und Boels genau angeschaut. Das Ergebnis ist durchwachsen: Die Preisunterschiede betragen bis zu 276 Prozent. Die Geräte sind von top gewartet bis unbrauchbar. Und die Konditionen für Konsumenten sind wenig vorteilhaft. Wer zu einem Leihgerät greift, sollte sich daher vorab gut informieren.
Je drei Geräte von drei Anbietern im Test
Die Konsumentenschützer der AK OÖ liehen bei Bauhaus, Obi und Boels je eine Diamantbohrmaschine, eine Steintrennmaschine und ein Teppichreinigungsgerät samt notwendigem Zubehör für einen Tag aus.
Bauhaus verfügt als einziger Anbieter über eigene Geräte. Bei Obi sind die geliehenen Maschinen von Boels Maschinenverleih Österreich und bei Hornbach werden die Kunden an Boels verwiesen und die Verträge werden direkt mit der Firma Boels abgeschlossen.
Die Funktionalität und Sauberkeit wurden visuell überprüft und die Geräte einem Praxistest unterzogen. Besonderes Augenmerk wurde auf die Transparenz der Preisgestaltung und die Haftung bei Beschädigung gelegt. Außerdem wurde der Service bei Reservierung, Abholung und Rückgabe bewertet.
Geräte teilweise in schlechtem Zustand
Bei sechs Geräten gab es Punkteabzug für starke Verschmutzung oder fehlendes Zubehör.
So war beispielsweise ein Fliesenschneider sehr schmutzig und eine Arbeitsplattenverlängerung konnte nicht benützt werden, weil die Standfüße fehlten.
Bei einer Steintrennmaschine war die Verkabelung nur laienhaft repariert. Da dadurch kein entsprechender Schutz vor Stromunfällen gegeben war, fiel das Produkt in der Gesamtbewertung durch.
Das Gerät mit der höchsten Leihgebühr im Test schnitt am schlechtesten ab, weil der Bohrer stark Unwucht und die gewünschte Benutzung dadurch unmöglich war.
Bauhaus mit transparenten und günstigen Preisen
Bei Obi und Bauhaus sind die Preise in der Regel in den Verkaufsräumen ausgezeichnet, so dass sich die Kunden vorab informieren können. Bei Boels liegen zwar Kataloge auf, jedoch sind darin keine Preise ersichtlich.
Bauhaus verrechnet nachvollziehbare Pauschalpreise inklusive dem notwenigen Zubehör. Dazu waren alle drei Geräte bei Bauhaus am günstigsten. Es wird im Leihvertrag darauf hingewiesen, dass die Geräte nicht versichert sind.
Obi vermietet Geräte der Firma Boels und verrechnet zum Gerätepreis automatisch eine zehnprozentige Haftungsbeschränkung, die den Kunden aber keinen Ersatz bei Diebstahl oder Beschädigung bietet und damit keinerlei Vorteil bringt.
Bei Boels wird zusätzlich zur zehnprozentigen Haftungsbeschränkung noch ein Mindestentgelt für den Verschleiß verrechnet: Beim mitgelieferten Sägeblatt waren das 27 Euro und beim mitgelieferten Bohrer kostet der Mindestverschleiß 71,82 Euro. In beiden Fällen verteuert sich dadurch das Leihgerät erheblich, unabhängig von der tatsächlichen Abnutzung.
Durch diese Preisaufschläge kostet letztendlich die Diamantbohrmaschine bei Boels 187,78 Euro mit Bohrer und Wandhalterung. Im Vergleich zum günstigsten Preis bei Bauhaus mit 50 Euro ist das fast das Vierfache.
Tipps für das Ausleihen von Werkzeug
- Reservieren Sie Ihr Wunschgerät samt notwendigem Zubehör telefonisch und erkundigen Sie sich auch gleich nach der Höhe der zu hinterlegenden Kaution. Diese betrug nämlich im Test bis zu 300 Euro pro Gerät.
- Informieren Sie sich über den Bruttopreis inklusive aller Zusatzkosten und erkundigen Sie sich nach Vergünstigungen mit Kundenkarte oder Rabattaktionen.
- Bringen Sie zum Ausleihen einen Lichtbildausweis mit und nehmen Sie sich Zeit für die Übernahme des Geräts.
- Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit im Beisein des Verleihers und achten Sie darauf, dass alle notwendigen Zusatzteile (Bohrer, Halterungen, usw.) vorhanden sind.
- Reklamieren Sie vorhandene Schäden und starke Verunreinigungen sofort und vermerken Sie diese schriftlich am Angebot. So verhindern Sie, dass Sie bei der Rückgabe dafür zur Kasse gebeten werden.
- Sie sollten die Geräte jedenfalls bedienen können, denn bei keinem der geliehenen Geräte gab es eine Einschulung und auch Bedienungsanleitung wurde keine ausgehändigt.
- Wird von Ihnen Schadenersatz für unverschuldete Schäden oder normale Abnutzung verlangt, so ist dies nicht zulässig. Auch haben Sie Anspruch auf Mietzinsminderung, wenn das Gerät nicht oder nur eingeschränkt funktioniert. Die AK-Konsumentenschützer unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!
Den gesamten Test und weitere Rechtsinfos finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at. Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung!
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