Leben am Limit
Diese Mietpreise kann sich keiner mehr leisten

- Rund die Hälfte des Einkommens muss in Niederösterreich für die Miete ausgegeben werden. Wer kann sich das bei der aktuellen Inflation noch leisten?
- Foto: Eisenhans/Fotolia
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Ein Blick auf den Wohnungsmarkt deckt erschreckendes auf, denn die Preise für Mietwohnungen scheinen wieder gestiegen zu sein, zumindest in den meisten Bezirkshauptstädten. Daher die gerechte Frage: Wer kann sich das noch leisten?
NÖ. Die Wohnungssuche gestaltet sich in Niederösterreich aktuell als kostspielige Herausforderung. Die Bezirkshauptstädte zeigen, wie teuer Mietwohnungen mittlerweile sein können. Mit der aktuellen Inflation im Hintergrund können sich nur noch wenige Menschen die Miete wirklich leisten.
Mietwohnungen im Vergleich
Auf einem Online-Portal haben wir Wohnungen der Größe 50-55 m² und 2 Zimmer verglichen. Weiters gaben wir an, dass diese entweder über Balkon oder Terrasse verfügen sollen, und das haben wir herausgefunden.
Die Zahlen zeigen eindeutig, dass Wohnungen in der Wiener Umgebung nach wie vor am teuersten sind. So zahlt man in Mödling schon fast viertstellige Monatsmieten – meist aber inklusive Betriebskosten. In Scheibbs wohnt es sich mit 510,44 Euro vergleichsweise günstig. Hier zahlt man im Vergleich zu Mödling fast die Hälfte. Betriebskosten sind hier ebenfalls meist inkludiert. Gleichzeitig ist aber auch zu berücksichtigen, dass die in Mödling angebotenen Wohnungen deutlich neuer/moderner sind, als in Scheibbs.
Industrieviertel:
Baden: Derzeit keine Wohnungen verfügbar
Bruck/Leita: 768,60 Euro
Mödling: 998,77 Euro
Neunkirchen: 600 Euro
Wiener Neustadt: 829,63 Euro
Mostviertel:
Amstetten: 570,91 Euro
Lilienfeld: Derzeit keine Wohnungen verfügbar
Melk: 573,12 Euro
Scheibbs: 510,44 Euro
Waldviertel
Gmünd: Derzeit keine Wohnungen verfügbar
Horn: 630 Euro
Krems: 875,72 Euro
Waidhofen/Thaya: keine Wohnungen verfügbar
Zwettl: keine Wohnungen verfügbar
Weinviertel:
Gänserndorf: 867,73 Euro
Hollabrunn: 664,64 Euro
Korneuburg: 878 Euro
Mistelbach: 889 Euro
Tulln: Derzeit keine Wohnungen verfügbar
Zentralraum:
St. Pölten 777,52 Euro
Bei der Anschaffung einer Mietwohnung fallen aber auch Provisionen, Kautionen und Ablösen an, die für viele Menschen zusätzliche Belastungen darstellen. Üblich ist beispielsweise eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. In Mödling summiert sich das dann schnell auf 3.000 Euro und mehr.

- Das Einkommensgefälle im Waldviertel: Gmünd vor Waidhofen/Thaya, Krems-Stadt, Zwettl, Horn und Krems-Land.
- Foto: Grafik Arbeiterkammer NÖ
- hochgeladen von Katrin Pilz
Wohnkosten verschlingen größten Teil des Einkommens
Eine Einkommensanalyse der Arbeiterkammer Niederösterreich zeigt, wie viel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niederösterreich verdienen. Bemessen am Jahr 2022 ergab sich ein Medianeinkommen von Brutto 2.457 Euro, was Netto 1.838,08 Euro entspricht.
In den Bezirkshauptstätten ergaben sich daraus die folgenden Vergleichswerte. Wir haben berechnet wie viel Prozent des Einkommens ein Solo-Haushalt für die Miete investieren muss. Für Paare, die sich Mietkosten teilen, fällt dies natürlich dementsprechend günstiger aus.

- Die Berechnung von MeinBezirk zeigt, wie viel Prozent des Einkommens für die Miete ausgegeben werden muss.
- Foto: Philipp Belschner/MeinBezirk.at
- hochgeladen von Philipp Belschner
Es fällt auf, dass in der Mehrheit der Berechnungen knapp die Hälfte des Einkommens in einem Solo-Haushalt für die Miete ausgegeben werden muss. Der höchste prozentuale Anteil ergibt sich in Mödling mit 54,39 Prozent. Der geringste prozentuale Anteil zeigt sich hingegen in Scheibbs mit 26,51 Prozent.
Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe
In Niederösterreich gibt es verschiedene Programme, um Bürger bei den Wohnkosten zu unterstützen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Wohnbeihilfe und der Wohnzuschuss. Diese Leistungen zielen darauf ab, Menschen mit niedrigem Einkommen oder in schwierigen Lebenssituationen finanziell zu entlasten und ihnen ein angemessenes Wohnen zu ermöglichen. Hier ein Überblick über die beiden Förderungen:
Wohnbeihilfe in Niederösterreich
Die Wohnbeihilfe ist eine Unterstützung für Mieter, die aufgrund ihres Einkommens Schwierigkeiten haben, ihre Wohnkosten zu tragen. Sie hilft dabei, die monatlichen Mietausgaben zu senken und dadurch finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Voraussetzungen für die Wohnbeihilfe:
- Einkommen: Die Wohnbeihilfe richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen. Die genaue Einkommensgrenze hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab. Die Einkommensgrenze wird mit einem Bruttojahreshaushaltseinkommen von 20.000,00 Euro für Einpersonenhaushalte und 50.000,00 Euro für Mehrpersonenhaushalte festgelegt.
- Wohnung: Die Wohnung muss angemessen und förderungswürdig sein. Dies bedeutet, dass die Größe und Ausstattung der Wohnung den Standards entsprechen müssen, die für die jeweilige Haushaltsgröße als angemessen gelten.
- Mietvertrag: Es muss ein rechtsgültiger Mietvertrag vorliegen, und der Hauptwohnsitz muss in der geförderten Wohnung sein.
Die Höhe der Wohnbeihilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Haushaltseinkommen, die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und die Höhe der monatlichen Miete. Es gibt festgelegte Höchstbeträge, die nicht überschritten werden können.
Der Antrag auf Wohnbeihilfe kann bei der zuständigen Wohnbauförderungsstelle des Landes Niederösterreich gestellt werden. Notwendige Unterlagen sind u.a. Einkommensnachweise, der Mietvertrag und gegebenenfalls Nachweise über besondere Belastungen.
Wohnzuschuss in Niederösterreich
Der Wohnzuschuss ist eine weitere finanzielle Unterstützung, die zusätzlich oder unabhängig von der Wohnbeihilfe gewährt werden kann. Er richtet sich vor allem an spezifische Zielgruppen und deckt besondere Bedürfnisse ab.
Voraussetzungen für den Wohnzuschuss:
- Zielgruppen: Der Wohnzuschuss wird unter anderem an Familien, Alleinerziehende, Senioren oder Menschen mit Behinderungen vergeben.
- Einkommen: Auch beim Wohnzuschuss spielt das Einkommen eine entscheidende Rolle. Die Einkommensgrenzen entsprechen jener der Wohnbeihilfe (siehe oben).
- Wohnung: Die geförderte Wohnung muss den Kriterien einer angemessenen und förderungswürdigen Unterkunft entsprechen.
Die Höhe des Wohnzuschusses variiert je nach den individuellen Umständen der Antragsteller. Maßgeblich sind die Höhe der Mietkosten, das Einkommen sowie die spezifischen Bedürfnisse der Haushaltsmitglieder (z.B. erhöhte Wohnkosten aufgrund von Behinderungen).
Der Antrag auf Wohnzuschuss muss ebenfalls bei der Wohnbauförderungsstelle eingereicht werden. Hier sind neben Einkommensnachweisen oft auch Nachweise über besondere Lebensumstände (z.B. ärztliche Atteste) erforderlich.
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