Verdacht auf schweren Betrug
Rechtsanwältin, Notar und Sachverständiger sollen demente Frau betrogen haben

Schwere Vorwürfe stehen gegen einen Rechtsanwalt, eine Notarin sowie einen Sachverständigen im Raum. | Foto: PantherMedia - belchonock
  • Schwere Vorwürfe stehen gegen einen Rechtsanwalt, eine Notarin sowie einen Sachverständigen im Raum.
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Die Staatsanwaltschaft Wels führt aktuell ein Ermittlungsverfahren gegen eine Rechtsanwältin, einen Notar und einen Sachverständigen wegen schweren Betrugs und ordnete im Zuge dessen eine Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten der Beschuldigten sowie die Festnahme des Sachverständigen an.

PASCHING/WELS. Gegen zwei Geschäftsführer eines Immobilienunternehmens, eine Maklerin, zwei Rechtsanwälte und einen Notar hat man in einem Fall bereits Anklage erhoben – wie die  „Oberösterreichischen Nachrichten“ berichteten. Zu einem viel zu niedrigen Preis sollen diese einer Frau – die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei,  abgeluchst haben. Die Eigentümerin soll so um mindestens 900.000 Euro gebracht worden sein.

Darüber hinaus besteht gegen die Beschuldigten – laut Staatsanwaltschaft – der Tatverdacht, 2022 eine an Demenz erkrankte Person unter Ausnutzung ihres schlechten Geisteszustands und ihrer Unerfahrenheit verleitet zu haben, einen Übergabevertrag, zwei Schenkungsverträge auf den Todesfall und eine Vorsorgevollmacht zu unterfertigen. Dabei sollen sie die Betroffene über den Inhalt und die Tragweite ihrer abgegebenen schriftlichen Willenserklärungen, mit denen sie ihr gesamtes landwirtschaftliches Anwesen in Pasching samt Liegenschaftsvermögen an ihren Neffen übertrug, getäuscht haben.

Vertrag vorgelegt

Die Geschädigte unterfertigte die vorgelegten Verträge entgegen ihrem in einem vorangegangenen siebenjährigen Rechtsstreit eingenommenen Standpunkt und stets bekundeten Willen, wonach ihr Neffe keine Liegenschaft von ihr erhalten solle. Die Verträge wurden von der Rechtsanwältin beziehungsweise deren Kanzlei errichtet und vom Notar beurkundet, obwohl die Demenzerkrankung und die damit einhergehende fehlende Testier- und Geschäftsfähigkeit der Betroffenen offenkundig gewesen sein soll. In einem die Liegenschaftseigentümerin betreffenden Erwachsenenschutzverfahren legte die Rechtsanwältin zur gleichen Zeit in kurzer zeitlicher Abfolge zwei Privatgutachten eines Sachverständigen für Psychiatrie vor, welche ihr die volle Geschäfts- und Testierfähigkeit bescheinigten. Auf Basis aktueller Ermittlungsergebnisse bestehe nun der Verdacht, dass es sich dabei um Gefälligkeitsgutachten des Sachverständigen handeln könnte, mit dem Ziel eine objektive Begutachtung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen zu verhindern, da eine Feststellung der Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person die Nichtigkeit der kurz zuvor unterzeichneten Verträge bewirken hätte können.

Vorsorgefall eingetreten

Sieben Monate später legte die Rechtsanwältin im Erwachsenenschutzverfahren erneut ein Privatgutachten desselben Sachverständigen vor. Im Gegensatz zu den beiden Vorgutachten attestierte dieses nun die fehlende Geschäfts- und Testierfähigkeit der Betroffenen, wobei ausgeführt wurde, dass aufgrund der Vorsorgevollmacht der Betroffenen - welche zugunsten der Rechtsanwältin selbst errichtet worden war - der Vorsorgefall eingetreten sei. 

Weitere Verdachtslage 

In einem ähnlich gelagerten Fall besteht ein weiterer Verdacht gegen den Sachverständigen.
Er soll im Jahr 2023 ein Gefälligkeitsgutachten im Zusammenhang mit der beabsichtigten Testamentserrichtung durch eine demenzkranke Person angeboten zu haben. Gegen die beschuldigte Rechtsanwältin und den Notar wurde erst kürzlich wegen eines ähnlich gelagerten Falles betreffend eines Immobilienkaufs am Traunsee Anklage beim Landesgericht Wels erhoben.

Der Artikel wird laufend aktualisiert.

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