#österreichgegencorona
Spezielle Einreisebestimmungen von Slowenien nach Österreich

Foto: Waltraud Fischer

Seit heute, 20. März 2020, 00:00 Uhr, gelten spezielle Einreisebestimmungen von Slowenien nach Österreich.

Dabei ist die Einreise aus Slowenien nach Österreich ausschließlich folgenden Personen gestattet:

· Personen, die ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich führen und vorweisen, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein.

· Personen, die österreichische Staatbürger sind, oder ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, und sich zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne verpflichten.

· Personen die durch Österreich ohne Zwischenstopp
durchreisen (Urlauberheimreise), sofern deren Ausreise sichergestellt ist.

Die Regelung hinsichtlich der Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses, einer selbstüberwachten Heimquarantäne oder der Durchreise gelten nicht für:

· Güterverkehr
· Gewerblichen Verkehr mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung
· Pendlerverkehr: Pendler brauchen eine Bestätigung über ein aufrechtes Arbeitsverhältnis in Österreich und müssen sich bei der Einreise einem Gesundheitscheck unterziehen. Sonst wird mit einer Abweisung (Hinderung an der Einreise) vorgegangen.
· Einsatzfahrzeuge iSd § 26 StVO sowie Fahrzeuge im öffentlichen Dienst iSd § 26a StVO

Ergänzend wird angemerkt, dass in Österreich lebende Personen, die nach Slowenien einreisen und sich dort aufhalten (bspw. für Einkäufe) verpflichtet sind, bei der Rückreise nach Österreich unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten.

Darüber berichteten wir am 17. März:

Sämtliche kleine Grenzübergänge zu Slowenien werden gesperrt!
Aktuelle Entwicklungen: 34 bestätigte Corona-Virus-Fälle im Bezirk Leibnitz
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