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Leibnitz-Stadtchef begrüßt Verbot von Silvesterfeuerwerken

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Der Naturschutzbund begrüßt die Entscheidung vieler Städte und Gemeinden, die Silvesterfeuerwerke wegen der CoV-Pandemie heuer auszusetzen. Leibnitz-Bgm. Helmut Leitenberger begrüßt das Verbot in vielerlei Hinsicht.
Jahreswechsel sind üblicherweise für viele Menschen Anlass, Feuerwerkskörper zu zünden – nicht zur Freude aller. Der plötzliche Lärm gepaart mit Lichtblitzen versetzt viele Menschen in Stress, zudem kommt es jedes Jahr zu schweren Verletzungen. Tiere können damit noch viel weniger umgehen. Haus- und Wildtiere geraten in Stress und Panik, viele von ihnen verletzen sich bei den Fluchtreaktionen auch schwer oder sterben sogar.
Großes Verständnis für ein Verbot von Silvesterfeuerwerken zeigt auch Leibnitz-Bgm. Helmut Leitenberger: "Ich bin aus mehreren Gründen voll dafür. In meinen 15 Jahren als Bürgermeister habe ich kein einziges Feuerwerk im Ortsgebiet von Leibnitz genehmigt, für das ich zuständig gewesen wäre." Dass jetzt die Diskussion so aufflammt, kann Bgm. Leitenberger nicht verstehen: "Das Schießen im Stadtgebiet ist generell verboten. Das war schon immer so. Und jetzt diskutiert man plötzlich über das Verbot. Große Feuerwerke (z.B. für Hochzeiten) müssen generell behördlich genehmigt werden und liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde." Besonders in diesen herausfordernden Zeiten, in denen Ärzte und Pflegepersonal in den Spitälern überaus gefordert sind, müsse die Bevölkerung für das Verbot Verständnis zeigen, so Bgm. Leitenberger. Zudem verweist der Stadtchef auf die Feinstaub-Kurve von Leibnitz. "Und auch den Tieren gegenüber tuen wir was Gutes, wenn nicht geschossen wird", so der Stadtchef.
Schaden für die Gesundheit
Zudem werden beim Schießen von Feuerwerkskörpern zahlreiche gesundheitsschädliche Stoffe in die Umwelt ausgebracht. Einer davon ist Hexachlorbenzol, das die Lichteffekte verstärkt. Es gehört zum sogenannten „Dreckigen Dutzend“ und ist in einem anderen Kontext, nämlich als Fungizid, durch das Stockholmer Übereinkommen seit dem 22. Mai 2001 weltweit verboten.
Aber auch Raketenreste wie Karton und Kunststoffteile können Probleme verursachen, wenn sie beispielsweise von Tieren als vermeintliche Nahrung aufgenommen werden. Hinzu kommt, dass Feuerwerke auch Mikroplastik freisetzen und die Feinstaubemissionen erhöhen.
Der Handel wehrt sich gegen ein generelles Verbot von Privatfeuerwerken mit dem Argument von drohenden Umsatzeinbußen im Millionenbereich. Hier gilt es jedoch auch die bei Feuerwerken entstehenden Schäden gegenzurechnen: Brände von Häusern, Scheunen und Fahrzeugen sowie verletzte oder getötete Wild- und Haustiere verursachen ebenso große Kosten wie die Behandlung von verletzten und oftmals lebenslang beeinträchtigten Menschen. Der Naturschutzbund appelliert deshalb an die politischen Entscheidungsträger, die Gesetzeslage zum Wohl von Mensch und Natur ehestmöglich in Richtung eines generellen – über die CoV-Pandemie hinausreichenden – Verbots von Privatfeuerwerken zu ändern!
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