Verdacht des Amtsmissbrauchs in Wagna
Kriminalisten ermitteln: "Pickerl-Gutachten" in Wagna widerrechtlich ausgestellt

Ein ehemaliger Fahrzeugbauer (66) steht im Verdacht, in Kooperation mit einem Kfz-Betrieb unrechtmäßig „Pickerl-Gutachten“ (§ 57a KFG) für Fahrzeug-Anhänger ausgestellt zu haben. Die Polizei ermittelt. | Foto: BRS
  • Ein ehemaliger Fahrzeugbauer (66) steht im Verdacht, in Kooperation mit einem Kfz-Betrieb unrechtmäßig „Pickerl-Gutachten“ (§ 57a KFG) für Fahrzeug-Anhänger ausgestellt zu haben. Die Polizei ermittelt.
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Die Leibnitzer Kriminalisten ermitteln: Ein ehemaliger Fahrzeugbauer (66) steht im Verdacht, in Kooperation mit einem Kfz-Betrieb unrechtmäßig „Pickerl-Gutachten“ (§ 57a KFG) für Fahrzeug-Anhänger ausgestellt zu haben. Die technische Überprüfung soll dabei – wenn überhaupt – nur mangelhaft erfolgt sein.

WAGNA. Der Verdacht des Amtsmissbrauchs steht bei einem Betrieb in Wagna wegen widerrechtlich ausgestellter "Pickerl-Gutachten" im Raum. Die Leibnitzer Kriminalisten ermittelten zumindest 38 solcher Fälle. Drei Tatverdächtige werden angezeigt.

Hinweise gingen bei der Polizei ein

Bereits Anfang Oktober 2021 erhielten Kriminalisten aus Leibnitz den Hinweis, dass ein ehemaliger Fahrzeugbauer (66) aus dem Bezirk Leibnitz ohne die dafür vorgesehene Berechtigung „Pickerl-Gutachten“ (§ 57a KFG) ausgestellt haben soll. Auslöser für diesen Verdacht war ein Fall Ende September 2021. Dabei stellte ein Kunde seinen defekten Pkw-Anhänger zum Zwecke der Reparatur und der Erlangung eines „Pickerls“ zur ehemaligen Werkstatt des 66-Jährigen.

Dass dieser zu diesem Zeitpunkt keine vom Landeshauptmann ermächtigte Prüfstelle mehr hatte, soll dem Kunden nicht bekannt gewesen sein. Auch eine Information des 66-Jährigen über diesen Umstand sei nicht erfolgt.

Kfz-Landesprüfstelle erstattete Anzeige

Im Glauben, dass sein Pkw-Anhänger repariert worden war und mit einem neuen § 57a-Gutachten (das lediglich „keine“ bzw. „behobene Mängel“ aufwies), verließ der Kunde letztlich das Firmengelände. Nur wenige Kilometer später kam es zu technischen Problemen beim Anhänger, weshalb eine neuerliche Überprüfung bei einer anderen Kfz-Fachwerkstätte erfolgte.
Dabei wurden überraschend „gefährliche und schwere Mängel“ am Anhänger festgestellt, welche eine Weiterfahrt sogar unmöglich machten. Die vom Sachverhalt verständigte Kfz-Landesprüfstelle des Landes Steiermark (Abteilung 15) erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei.

Kein Einzelfall – 133 Personen befragt

Polizisten der Kriminaldienstgruppe Leibnitz nahmen in der Folge umfangreiche Ermittlungen auf. Dabei forschten die Beamten anfangs insgesamt 133 Personen aus. Sie standen zumindest potenziell im Verdacht, ein solches „Pickerl“ widerrechtlich von einer naheliegenden Kfz-Firma ausgestellt bekommen zu haben.

In 38 Fällen erhärtete sich der Verdacht, dass die (angebliche) Begutachtung über den pensionierten 66-Jährigen erfolgte. Erhebungen ergaben, dass der 66-Jährige das § 57a-Gutachten sowie die dazugehörige Plakette beim nahegelegenen Kfz-Betrieb abholte, ohne den besagten Kfz-Anhänger jemals zur Überprüfung vorgeführt zu haben. In einem Fall führte diese Tätigkeit einer seiner Mitarbeiter durch.

Der Besitzer (69) des betroffenen Kfz-Betriebes zeigte sich zu dieser „Kooperation“ mit dem ehemaligen Fahrzeugbauer umfassend geständig. Der 66-Jährige selbst und der betroffene Mitarbeiter zeigten sich zum erhobenen Tatvorwurf allerdings nicht geständig. Sie verweigerten die Aussage. Alle drei Männer werden wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs (§ 302 StGB) an die Staatsanwaltschaft Graz angezeigt.

Hintergrundinfo: Vom „Pickerl-Gutachten“ zum Amtsmissbrauch
Die wiederkehrende Überprüfung von Kraftfahrzeugen und Anhängern auf deren Verkehrs- und Betriebssicherheit (sogenannte § 57a KFG-Begutachtung) dient nicht nur zur eigenen Sicherheit, sondern auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. In der Steiermark sind rund 950 Werkstätten vom Landeshauptmann bzw. der zuständigen Abteilung 16 (Verkehr und Landeshochbau) des Landes Steiermark für diese Tätigkeit ermächtigt. Im Sinne einer Qualitätssicherung hinsichtlich der strengen Voraussetzungen führt die Abteilung 16 (Verkehrsbehörde) gemeinsam mit der Abteilung 15 (Kfz-Landesprüfstelle) laufend Kontrollen der ermächtigen Betriebe durch.

Im Rahmen der Tätigkeit des Ausstellens eines „Pickerls“ agieren ermächtigte Begutachtungsstellen für den Gesetzgeber und somit im übertragenen Sinne als Behörde. Jede ermächtige Person (Prüfer) gilt somit in seiner Funktion als „Beamter“, weshalb die Bestimmungen des §302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt) zur Anwendung kommen können.

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