"arbeiten macht frei"
Lavanttaler Landwirt schockt mit KZ-Phrase

Ein Lavanttaler Landwirt beschriftet seine Garage mit "arbeiten macht frei" – und sieht darin kein Problem. | Foto: Privat/Dnalor 01 - wikipedia
  • Ein Lavanttaler Landwirt beschriftet seine Garage mit "arbeiten macht frei" – und sieht darin kein Problem.
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Ein Landwirt aus dem Lavanttal benutzt KZ-Torbeschriftung auf seiner Garage. 

LAVANTTAL. Arbeit macht frei – drei Worte, die als Toraufschriften an nationalsozialistischen Konzentrationslagern bekannt wurden und mit denen das NS-Regime seine millionenfachen Opfer verhöhnte. Der Satz war eine zynische Umschreibung für den angeblichen Erziehungszweck der Lager, deren tatsächlicher Zweck oft die Vernichtung durch Zwangsarbeit war. Zu sehen sind diese Lettern heute noch beispielsweise am Tor des KZ Auschwitz – und leicht abgewandelt im Lavanttal an der Garage eines Landwirtes. Öffentlich einsehbar und in roten Lettern ist hier der Spruch „arbeiten macht frei“ zu lesen.

Anonymer Tipp-Geber

Darauf aufmerksam wurde die Woche durch ein anonymes E-Mail: „Bei meinem Urlaub in St. Georgen im Lavanttal musste ich etwas Entsetzliches sehen“, stand darin. Angehängt waren einige Fotos und sogar die genaue Lage des Bauernhofes auf Google Maps.

"Persönliche Erfahrung"

Der Landwirt selbst sah auf Nachfrage der Woche kein Problem mit dem Spruch: „Ich habe mein Lebtag lang gearbeitet, teilweise 80 bis 90 Stunden pro Woche. Was da steht, ist meine persönliche Erfahrung und die wird mir niemand streitig machen. Ich bin jetzt fast 70 und mein einziger Urlaub war bei der Zeit im Bundesheer.“ Auf die gravierende Ähnlichkeit mit der KZ-Beschriftung angesprochen betont der Landwirt die offensichtlichen Unterschiede: „Bei mir ist alles kleingeschrieben, außerdem steht bei mir nicht ‚Arbeit macht frei“, sondern ‚arbeiten macht frei‘. Das ist ein gewaltiger Unterschied.“ Auf die Frage, ob es nicht ein anderer Spruch getan hätte, meinte der Hofbesitzer: "Was hätte ich draufschreiben sollen? Urlaub macht frei?"

"Sollen sie mich einsperren"

Das Schild möchte er weiterhin an seinem Ort belassen, juristische Folgen fürchtet der Landwirt nicht: „Sollen sie mich halt einsperren, dann habe ich wenigstens einmal Urlaub“, meinte er gegenüber der Woche. Auch in Richtung des anonymen Verfassers der E-Mail richtete er einige Worte: „Der Feigling soll sich bei mir melden, dann reden wir uns das schon aus.“

Offizialdelikt

Für den Wolfsberger Anwalt Christian Ragger ist die Anbringung des Satzes ein klarer Fall von Wiederbetätigung. „Wenn man bedenkt, dass in den NS-Konzentrationslagern mehrere Millionen Menschen ermordet wurden und dabei an den Toren diesen Spruch lesen mussten, dann ist die Anbringung dieses Satzes definitiv eine Tathandlung nach dem Verbotsgesetz. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, das von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden muss.“

Hoher Strafrahmen

Verstöße gegen das Verbotsgesetz sind keine Kavaliersdelikte. Sie ziehen Geschworenenprozesse nach sich. Dort gelten verschärfte Regeln, der Strafrahmen liegt bei mehreren Jahren Freiheitsstrafe. „Man kann dem auch nicht entgehen, wenn man behauptet, man wüsste nicht, was der Spruch bedeutet. Auch die leichte Abänderung des Spruches in ‚arbeiten macht frei‘ spielt aufgrund der massiven Ähnlichkeit mit dem Original keine Rolle.“

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