L 76-Totalsperre
Landecker Tunnel weiterhin vignettenfrei befahrbar

- Ausnahmeregelung verlängert: Der Landecker Tunnel bleibt während der Totalsperre der L 76 Landecker Straße vignettenfrei.
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LANDECK, ZAMS, FLIEß (otko). Aufgrund der Verlängerung der Totalsperre der L 76 Landecker Straße um ein weiteres Jahr, kann der Landecker Tunnel (A 12 Inntal Autobahn) weiterhin vignettenfrei benützt werden.
L 76-Sperre um ein Jahr verlängert
Die L 76 Landecker Straße ist seit 11. Mai zwischen Landeck und der Abfahrt zur Fließerau für den gesamten Verkehr gesperrt. Dort wird die 722 Meter lange Schlossgalerie errichtet. Der Verkehr Richtung Oberes Gericht und Reschenpass wird seither durch den Landecker Tunnel (A 12 Inntalautobahn) umgeleitet. Die geltende Vignettenpflicht wurde dafür aufgehoben. Laut ursprünglichen Planungen sollte die Totalsperre Ende November aufgehoben werden. Geologische Probleme und Verzögerungen auf der Baustelle führten dazu, dass das Land Tirol die Sperre um ein Jahr bis zum Anfang der Wintersaison 2021/2022 verlängert hat – die BEZIRKSBLÄTTER berichteten.

- Seit 11. Mai ist die L 76 Landecker Straße für den Baus der Schlossgalerie gesperrt. Die Totalsperre wurde um ein Jahr bis zum Beginn der Wintersaison 2021/22 verlängert.
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Ausnahmeregelung für Landecker Tunnel bleibt
Inzwischen fragten sich viele AutofahrerInnen, ob die Vignettenbefreiung auch weiterhin im Landecker Tunnel gilt. Die ASFINAG teilt auf Nachfrage der BEZIRKSBLÄTTER mit: "Aufgrund der kurzfristig mitgeteilten Verlängerung der notwendigen Baumaßnahmen im Bereich L 76 Landecker Straße – Neubau Schlossgalerie hat die ASFINAG die Sachlage erneut bewertet. Die Situation ist nunmehr so: Es handelt sich bei der gegenständlichen Umleitung im Wesentlichen um eine durch das Land Tirol verordnete Zwangsaufleitung, da eine andere, realistische bzw. zumutbare Umfahrungsmöglichkeit nicht besteht. Daher wird der Abschnitt – analog zum Frühjahr – im Großbereich Landecker Tunnel (A 12 Inntal Autobahn) weiterhin vignettenfrei behandelt."

- Bei der Durchfahrt durch den Landecker Tunnel gilt es für Autofahrer einige Regelungen zu beachten.
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Regelungen sind zu beachten
Zusammenfassend kann nun folgende Regelung festgehalten werden:
- Fährt eine Kundin, ein Kunde auf der A 12 Richtung Bregenz, so besteht Vignettenpflicht und hat keinen Bezug zur Vignettenfreiheit im Landecker Tunnel
- Fährt eine Kundin, ein Kunde von Zams Richtung Reschenpass, so ist der Abschnitt (ca. 100 Meter der A 12 und Landecker Tunnel) vignettenfrei.
- Fährt eine Kundin, ein Kunde vom Reschenpass Richtung Bregenz oder Innsbruck, weist ein dort angebrachtes, zusätzliches Schild nach der Ausfahrt aus dem Tunnel auf die Regelungen zur Vignettenbefreiung hin. Fährt die Kundin, der Kunde trotzdem Richtung Innsbruck, besteht Vignettenpflicht!
- Fährt die Kundin, der Kunde Richtung Bregenz, muss natürlich die nächste Ausfahrt (Zams) genommen und am unterrangigen Straßennetz Richtung Innsbruck oder Bregenz gefahren werden.
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