Kössen - Freizeitwohnsitzabgabe
Bgm. Flörl: "Es ist mit Säumniszuschlägen zu rechnen"

Gemeindeamt in Kössen. | Foto: Archiv
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Kössen/Freizeitwohnsitzabgabe – Gefahr des Säumniszuschlags.
KÖSSEN (red.). Die Frist für die Abgabe der Freizeitwohnsitzabgabe ist mit Ende April abgelaufen. Bis zu diesem Termin sollten Freizeitwohnsitz-Besitzer die Freizeitwohnsitzabgabe geleistet haben. "Leider haben sich nicht alle an diese neue Landes-Regelung gehalten, weshalb ich als Bürgermeister noch einmal darauf hinweise, dass diese Abgabe verpflichtend zu leisten ist. Da die Frist mit 30. April abgelaufen ist, ist in weiterer Folge mit Säumniszuschlägen zu rechnen", erklärt Kössens Bgm. Reinhold Flörl.

"Selbstbemessung"

Die Freizeitwohnsitzabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe. "Das heißt, sie wird nicht von der Gemeinde eingehoben, sondern ist vielmehr vom Abgabenschuldner selbständig zu bemessen und an die Gemeinde zu entrichten", so der Ortschef.

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