Kössen - Freizeitwohnsitzabgabe
Bgm. Flörl: "Es ist mit Säumniszuschlägen zu rechnen"

- Gemeindeamt in Kössen.
- Foto: Archiv
- hochgeladen von Klaus Kogler
Kössen/Freizeitwohnsitzabgabe – Gefahr des Säumniszuschlags.
KÖSSEN (red.). Die Frist für die Abgabe der Freizeitwohnsitzabgabe ist mit Ende April abgelaufen. Bis zu diesem Termin sollten Freizeitwohnsitz-Besitzer die Freizeitwohnsitzabgabe geleistet haben. "Leider haben sich nicht alle an diese neue Landes-Regelung gehalten, weshalb ich als Bürgermeister noch einmal darauf hinweise, dass diese Abgabe verpflichtend zu leisten ist. Da die Frist mit 30. April abgelaufen ist, ist in weiterer Folge mit Säumniszuschlägen zu rechnen", erklärt Kössens Bgm. Reinhold Flörl.
"Selbstbemessung"
Die Freizeitwohnsitzabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe. "Das heißt, sie wird nicht von der Gemeinde eingehoben, sondern ist vielmehr vom Abgabenschuldner selbständig zu bemessen und an die Gemeinde zu entrichten", so der Ortschef.
Link einfügen
Video einbetten
Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.
Karte einbetten
Social-Media Link einfügen
Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.
Code einbetten
Beitrag oder Bildergalerie einbetten
Foto des Tages einbetten
Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.