Arbeitslosengeld für viele falsch berechnet

- hochgeladen von Franz Staudinger
Neuer Antrag notwendig: Laut AMS sind automatische Nachzahlungen nicht möglich.
BEZIRK (sta). "Ein Fehler im System berechnete für zahlreiche Arbeitslose die Höhe ihres Arbeitslosengeldes zu niedrig. Im Einzelnen wurde seit 1. September 2010 für viele arbeitslos gemeldete Menschen der Familienzuschlag, der zusammen mit der Arbeitslosenunterstützung ausbezahlt wird, zu gering berechnet.
Der Familienzuschlag besteht, wenn man Kinder hat für die Familienbeihilfe bezogen oder Unterhalt bezahlt wurde und arbeitslos gemeldet war. Rückwirkend bis 23. Februar 2016 wird diese Neuberechnung automatisch vom AMS erstellt. Wer von September 2010 bis Februar 2016 beim AMS arbeitslos gemeldet war, der muss selbst einen Antrag stellen. Der ÖGB Kirchdorf ist allen Betroffenen bei der Antragstellung gerne behilflich", so Rudolf Diensthuber, ÖGB-Vorsitzender der Region Kirchdorf. "Da verlieren viele Menschen Geld das ihnen zusteht. Immerhin geht es dabei um mehr als 250 000 Personen und eine geschätzte Summe von 112 Millionen Euro.“
Julia Bauer, Leiterin des AMS in Kirchdorf dazu: "Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die gängige Berechnungsweise nicht korrekt war. Als AMS-Leiterin begrüße ich die Informations-offensive des ÖGB und bedauere, dass wir aufgrund von möglichen negativen Auswirkungen auf andere staatliche Geldleistungen keine generelle Neuberechnung beziehungsweise Nachzahlung durchführen können. Daher muss die Neuberechnung beantragt werden. Es gibt aber keine Frist für die Beantragung, der Antrag auf Neuberechnung kann auch weiterhin beim AMS eingebracht werden. Im Dezember 2016 war der Andrang recht groß und wir verzeichnen nun einen Rückgang der Anträge."
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