Schulbeginn
"Den Schulweg üben ist unverzichtbar!"
In den kommenden Tagen sind wieder vermehrt Kinder auf dem Schulweg unterwegs, erinnern die Polizei und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV).
BEZIRK KIRCHDORF. Kinder können Entfernungen und näherkommende Fahrzeuge noch nicht gut einschätzen. Zudem sind sie aufgrund ihrer Körpergröße oft schwer sichtbar. Schulwegtraining und Kenntnisse des richtigen Verhaltens im Straßenverkehr sind wertvolle Maßnahmen – die volle Verantwortung könne aber nicht bei den Kleinen liegen.
"Kinder brauchen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr nicht nur Verkehrserziehung, sondern auch ein sicheres Umfeld, das sie auf ihrem täglichen Schulweg schützt.“
Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV)
"Es ist unverzichtbar, dass die Eltern den Schulweg mit ihren Kindern so lange üben, bis dieser problemlos von ihnen selbstständig bewältigt werden kann", unterstreicht Reinhard Menneweger, der stellvertretende Bezirksparteikommandant und Verkehrsreferent. "Eine etwas längere Route kann unter Umständen sicherer sein als die kürzeste Wegstrecke. Der Schulweg sollte von den Kindern möglichst zu Fuß zurückgelegt werden. Sehr viel Verkehr rund um die Schulen wäre so vermeidbar, Staus und viele gefährliche Situationen ließen sich so einfach verhindern."
Handys und Kopfhörer lenken ab
Kinder sollten ihre ganze Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr legen – die Verwendung von Smartphones und Kopfhörer am Schulweg sind nicht förderlich. Die Ablenkung verhindert, Gefahren rechtzeitig wahrzunehmen. Besonders leise Fahrzeuge wie z.B. E-Autos sind dann kaum noch wahrnehmbar. Menneweger informiert: "Die Polizei wird in den nächsten Wochen im Bereich der Schulen verstärkt die Verkehrsregeln kontrollieren. Insbesondere wird das Augenmerk auf die Anhaltepflicht vor Schutzwegen, die Tempolimits, die Kindersicherung und das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung gelegt. Sind die Polizisten vor Ort, werden sie den Schülern helfen, ihren Schulweg sicher zu bewältigen."
KFV-Tipps für Fahrzeuglenker:
- Beachten Sie die Geschwindigkeitslimits – schon geringe Überschreitungen führen zu deutlich längeren Anhaltewegen und können im Ernstfall fatal sein.
- Ermöglichen Sie Kindern immer eine sichere Querung der Straße. Geben Sie Kindern genügend Zeit, um die Straße ohne Hektik überqueren zu können.
- Fahren Sie in Umgebung von Schulen, Haltestellen von Schulbussen und öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam.
- Halten Sie vor Zebrastreifen immer vollständig an: Kinder lernen den Zebrastreifen erst dann zu überqueren, wenn ein Fahrzeug steht.
- Halten Sie ausreichend Abstand zu Kindern, denn für sie ist es schwierig, angefangene Handlungen (z.B. Laufen) plötzlich zu unterbrechen. Kinder lassen sich zudem schnell ablenken: Die Aufmerksamkeit von Kindern richtet sich oft plötzlich auf für sie wichtige Objekte (z.B. auf einen vorbeilaufenden Hund). Gefahren im Straßenverkehr werden dann nicht mehr wahrgenommen. Fahren Sie daher besonders aufmerksam in der Nähe von Kindern.
- Achten Sie auch auf radfahrende Schüler.
- Seien Sie ein Vorbild und verhalten Sie sich korrekt, wenn Sie selbst im Straßenverkehr unterwegs sind – Sie haben eine Vorbildfunktion!
Vorsicht mit Tretroller, Scooter und Fahrrad
Auch der ARBÖ empfiehlt den Eltern, bereits frühzeitig den Schulweg mit den Kindern zu üben.
Außerdem sind insbesondere für Schüler, die mit Roller, Scooter, Fahrrad und Co. zur Schule fahren, bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten.
Tretroller und Scooter zählen zu den spielzeugähnlichen Gefährten, wie auch Skateboards, Longboards und Kickboards. Sie dürfen ausschließlich am Gehsteig, in Fußgängerzonen, Spielstraßen oder Wohnstraßen verwendet, und nur in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Fußgänger dürfen durch diese nicht gefährdet werden. Der Radweg ist für Scooter und Tretroller ebenso tabu wie Mehrzweckstreifen oder die Straße. Kinder unter acht Jahren benötigen eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist.
Für E-Scooter gelten die gleichen Regelungen wie für das Fahrrad. Demnach dürfen die elektrisch betriebenen Roller und das Fahrrad nur am Radweg, Mehrzweckstreifen oder auf der Straße benutzt werden. Ist ein Radweg vorhanden, muss dieser benutzt werden. Kinder bis zum 12. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Helm zu tragen. Erlaubt ist die Benützung eines E-Scooters oder eines Fahrrads ohne Aufsichtsperson (Mindestalter: 16 Jahre) ab dem 12. Geburtstag oder wenn das Kind mindestens neun Jahre alt ist und im Besitz eines Fahrradausweises ist. Die Benützung zu zweit ist verboten. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist die Verwendung eines weißen Lichts nach vorne und eines roten Lichtes nach hinten vorgeschrieben. Beide müssen StVO-konform folgendermaßen ausgestattet sein: wirksame Bremsvorrichtung, Rückstrahler oder Rückstrahlfolien (nach vorne weiß, nach hinten rot und zur Seite gelb), Glocke sowie einem nach vorne gerichteten, weißen Licht, und einem roten Rücklicht.
Schultasche auf dem Rücken tragen!
Egal ob auf dem Roller oder dem Fahrrad: Die Schultasche sollte stets am Rücken, über beide Schultern getragen werden. Turnsackerl und Co. dürfen nicht auf den Lenker gehängt werden. Außerdem ist zu bedenken, dass so eine Schultasche für Kinder schwer ist. Mit Gewicht am Rücken ändert sich auch das Fahrverhalten – dies sollte im Vorfeld geübt werden. ARBÖ OÖ-Landesgeschäftsführer Thomas Harruk erinnert auch an das Thema Sichtbarkeit: „Zum Schulbeginn im Herbst und auch im Winter müssen Kinder den Schulweg oft im Dunkeln bzw. in der Dämmerung betreten. Ohne die richtige Ausrüstung bzw. Bekleidung ist die Gefahr groß, von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen zu werden. Um von den anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen zu werden, sollten Kinder unbedingt helle und reflektierende Kleidung tragen und auch die Schultasche sollte mit reflektierendem Material ausgestattet sein."
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