Haft und Einweisung
Familienvater drohte Jugendamt Güssing: "Ich schieß' euch nieder!"

- In Handschellen vorgeführt wurde der vorbestrafte Burgenländer.
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Mit massiven Morddrohungen wollte ein Burgenländer zwei Mitarbeiter des Jugendamtes der BH Güssing in Angst und Schrecken versetzen, damit ihm diese nicht seine Tochter wegnehmen. Jetzt wurde der vorbestrafte Mann zum zweiten Mal verurteilt und neuerlich in eine geschlossene Anstalt eingewiesen.
GÜSSING. Mit Fingern formte der Vater dreier minderjähriger Kinder, Ende 30, Facharbeiter, eine Pistole und fauchte in den Amtsräumen der BH Güssing: „Wenn ihr mir meine Tochter wegnehmt, dann bringe ich euch alle um … und das ist ein Versprechen!“ Gefolgt von: „Wenn ihr mir die Tochter wegnehmt, dann seid's hin!“ Sowie: „Wenn ein Krieg kommt, also die Islamisten, dann schau' ich zu, wie sie euch massakrieren – oder ich schieß' euch nieder!“

- Mit seinem Verteidiger, Florian Astl, gab es vor Prozessbeginn letzte Abstimmungen.
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„Ich schieß' euch selber nieder!“
So die Vorwürfe der taffen Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer, die eine Einweisung des Angeklagten in ein forensisch-therapeutisches Zentrum forderte. Diese wurde beim ersten Prozess im Jänner, wie berichtet, auch vom Gericht bestätigt und zusätzlich eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten, davon 6 unbedingt, verhängt. Da jedoch einer Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung des Beschuldigten-Anwalts, Florian Astl, seitens des OGH (Oberster Gerichtshof) stattgegeben worden ist, musste der Fall neuerlich im Landesgericht Eisenstadt verhandelt werden.

- Im Saal 7 des Landesgerichtes Eisenstadt wurde der Angeklagte neuerlich zu Gefängnis verurteilt und in eine geschlossene Anstalt eingewiesen.
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Angst verbreiten
Auf Befragung der Richterin erklärte sich der Burgenländer für „teilweise schuldig“ und gab zu: „Ja, ich habe das alles so gesagt. Es trifft so zu und das habe ich gemacht!“ „Warum“, hakte die Vorsitzende nach: „Weil ich wollte, dass sie vor mir Angst haben und zugleich verhindern, dass sie mir meine Tochter wegnehmen und woanders unterbringen!“
Verbalattacke
Dann holte der Mann zu einer Verbalattacke gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes aus und warf ihnen kriminelle Aktivitäten und Rechtsverletzungen vor, dass diese Straftaten gegen ihn begangen hätten und er all dem „einen Riegel vorschieben“ wollte. Immerhin habe ihm diese Behörde ja bereits – aus seiner Sicht völlig zu Unrecht – zuvor zwei seiner Kinder entzogen.
Dass er sich vor den Augen seiner kleinen Tochter erhängen wollte, bezeichnete der Mann als „Schwachsinn und saublöde Dummheit“, die ihm in alkoholisiertem Zustand „passiert“ sei. Die schwere Körperverletzung an einem seiner Söhne, den er gewürgt hatte, versuchte er dann kleinzureden, in dem er meinte: „Das war eigentlich nur eine leichte Körperverletzung. Ich bin zwar wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, das stimmt aber nicht. Es war auch kein Mordversuch!“

- Nach dem Spruch des Schöffensenats legte Anwalt Florian Astl sofort wieder Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
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Mit Alkohol experimentiert
Bezüglich seines Aggressionsverhaltens war er bereits in Behandlung, eine andere Therapie habe er abgebrochen. Auf die Frage der Richterin zu seinem Allgemeinzustand: „Herr Angeklagter, sind sie krank?“, kam spontan retour: „Nein!“ „Haben sie psychische Probleme?“ „Ääh. Ich war depressiv und habe mit Alkohol experimentiert!“ „Haben sie Medikamente genommen?“ „Nein, aber im Strafvollzug wurde ich dazu genötigt. Die habe ich inzwischen aber abgesetzt!“

- Das Verfahren wegen "schwerer Nötigung" geht nun in die vierte Runde. Neuerlich ist der OGH (Oberster Gerichtshof) am Zug.
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Haft und Einweisung
Nach stundenlangem Hin-und-Her und ausführlichen Erklärungen des Beschuldigten sowie einer Beurteilung zum psychischen Zustand des Burgenländers durch einen medizinischen Sachverständigen, urteilte der Schöffensenat. Neuerlich gab es einen Schuldspruch wegen schwerer Nötigung zu 18 Monaten Gefängnis, davon 6 unbedingt. Ebenso verhängt wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Über seinen Anwalt, Florian Astl, ließ der vorbestrafte Kindesvater wieder Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmelden. Der Richterspruch ist somit nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung. Seitens der Staatsanwältin gab es einen Rechtsmittelverzicht.





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