Rechtliche Änderungen im Jahr 2013

Notar Peter Wenger kennt die Änderungen, die 2013 mit sich bringt. | Foto: WIM
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Notar Peter Wenger weiß, was sich in Familienrecht und Co. ändert.

Mit dem Jahreswechsel kommen einige rechtliche Änderungen zum Tragen. Im familiären Bereich sind mit Februar Neuerungen zu erwarten: Die Eltern eines unehelich geborenen Kindes sollen die gemeinsame Obsorge nun bereits beim Standesamt und nicht mehr nur bei Gericht vereinbaren können. Bei einer Trennung der Eltern soll das Gericht nun außerdem eine Obsorgeregelung treffen können, bei der das Kindeswohl im Mittelpunkt steht und der eine sechsmonatige Probephase vorausgeht. Im Namensrecht ist geplant, dass die Bildung von Doppelnachnamen auch bei Kindern künftig möglich sein soll, und eine Vereinheitlichung der Altersgrenzen für Adoptionen.

GmbH light
Thema für 2013 ist auch eine Erleichterung bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, womit einem lang gehegten Wunsch der "Jungen Wirtschaft" entsprochen wird. Aller Voraussicht nach komme eine volleinbezahlte "10.000 Euro GmbH", die durch Rücklagenbildung auf die Höhe des Mindeststammkapitals von 35.000 Euro ansparen muss, weiß der Grazer Notar Peter Wenger.

Teureres Schenken
"Das Schenken von Immobilien wird in gewissen Fällen teurer", erklärt Peter Wenger von der Notariatskanzlei Pisk & Wenger. 2013 wird auf Grund eines vorliegenden Gesetzesentwurfs als Grundlage für die Bemessung der gerichtlichen Eintragungsgebühr (1,1%) der Verkehrswert bei Kauf, Tausch, Schenkung oder Erbschaft herangezogen. Bisher kam dafür der in aller Regel wesentlich geringere Einheitswert zum Tragen. Nach neuer Rechtslage wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei der Veräußerung üblicherweise zu erzielen wäre, im Normalfall bei entgeltliche Rechtsgeschäften durch den Wert der Gegenleistung.

Immobilienertragssteuer
Neu ist 2013 auch, dass die Immobilienerstragssteuer auf Gewinne aus Immobilientransaktionen vom Notar oder Rechtsanwaltselbstberechnet werden können. "Deshalb ist es unseres Erachtens nach unerlässlich, sich beim Verkauf einer Liegenschaft vorab der Beratung durch einen Steuerberater zu bedienen", rät Peter Wenger.

Energieausweis
Für Verkäufer und Vermieter von Immobilien gibt es außerdem neue Pflichten. Rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung muss der Energieausweis vorgelegt werden und in Inseraten müssen gewisse Angaben daraus angegeben werden.

Notar Peter Wenger kennt die Änderungen, die 2013 mit sich bringt. | Foto: WIM
Vor dem Verkauf von Liegenschaften unbedingt mit dem Steuerberater reden. | Foto: www.BilderBox.com
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