WOCHE informiert: Air Berlin fliegt nicht mehr ab Graz

- Air Berlin streicht Flüge ab Graz.
- Foto: Krug/Flughafen Graz
- hochgeladen von Kerstin Wutti
Seit Anfang Juni hat Air Berlin alle Flüge von Graz gestrichen. Die betroffenen Passagiere wurden über die Änderungen informiert und umgebucht - trotzdem häufen sich die Anfragen von Betroffenen bei der AK Steiermark.
Werden Fluggäste verständigt, dass ihr Flug gestrichen wurde, können sie zwischen einer vollständige Rückzahlung der Ticketkosten oder einer anderen Beförderung wählen. Das ist rechtlich in einer EU-Verordnung festgelegt. Tatsächlich haben einige der betroffenen Fluggäste Angebote für eine Alternative erhalten, allerdings oft verbunden mit Änderungen der Flugzeiten, des Abflugortes oder der Flugstrecke. Ob im Einzelfall ein Ersatzangebot akzeptabel ist, muss jeder Fluggast für sich selbst entscheiden. Grundsätzlich sollten den Betroffenen dadurch keine Mehrkosten entstehen.
Anspruch auf Entschädigung
Fluggäste, die von einem Flug-Ausfall erst innerhalb von 14 Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit verständigt werden, haben darüber hinaus Anspruch auf eine Entschädigung, sofern keine andere Beförderung angeboten wird, die nur geringfügig von den ursprünglichen Flugzeiten abweicht (ein bis zwei Stunden frühere Abflugzeit, zwei bis vier Stunden spätere Ankunftszeit).
Zur Prüfung Ihrer Ansprüche können sich Betroffene an die Experten des Konsumentenschutzes wenden: konsumentenschutz@akstmk.at oder 05/7799-2396.
Quelle: AK Steiermark
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