Amt für Jugend und Familie
So hat das Warten ein Ende

- Neue Beratungszeiten: Ab 2. Jänner finden die Beratungen nur mehr zu vereinbarten Terminen statt. Der Amtstag entfällt.
- Foto: Jorj Konstantinov
- hochgeladen von Anna-Maria Riemer
Neuer Name und neue Beratungszeiten: 2020 bringt auch beim Amt für Jugend und Familie Veränderungen mit.
Jeden Dienstag herrschte im Jahr 2019 in den Wartebereichen der Abteilung "Kindesunterhalt und Vaterschaft" vom Grazer Amt für Jugend und Familie reges Treiben, denn an diesem Tag war Amtstag. Einfach hinkommen, warten und drankommen war das Motto, doch was sich gut einbürgerte und bekannt war, brachte vor allem auch lange Wartezeiten mit sich.
Kein Warten umsonst
"Ab 2. Jänner werden individuelle Termine nach telefonischer oder persönlicher Vereinbarung vergeben. Während des Telefonats klären wir bereits die Zuständigkeit ab, welche Dokumente und Unterlagen mitgebracht werden müssen und beispielsweise auch, ob ein Dolmetscher gebraucht wird", macht die Referatsleiterin Katharina Landgraf auf den zukünftigen Entfall des Amtstags aufmerksam und begründet: "Oft mussten Eltern über 30 Minuten warten. Als sie schließlich an der Reihe waren, fehlten jedoch wichtige Unterlagen oder eine Kommunikation ohne Dolmetscher war nicht möglich und wir mussten die Bürgerinnen und Bürger deshalb wieder wegschicken." Auch kam es vor, dass Eltern aufgrund eines Umzugs eigentlich zu einer anderen Referentin mussten und so umsonst gewartet haben. Um diese langen und vor allem unnötigen Wartezeiten zukünftig zu vermeiden und so noch mehr Service für Grazer Eltern zu bieten, traf man diese Entscheidung zur Veränderung, so Landgraf. Die neuen Termine werden jeweils von Montag bis Freitag zu individuellen Uhrzeiten vergeben.
Für Kinder
Auch der Name des Referats wurde um das Wort "Kind" vor "Unterhalt" erweitert, aus einem einfachen Grund: "Wir wollten unmissverständlich ausdrücken, dass unsere Aufgabe die finanzielle Absicherung der Kinder ist", betont Landgraf. So sei es immer wieder vorgekommen, dass die Referentinnen auch Anfragen zu Ehegattenunterhalt oder Ähnliches bekommen haben. Wenn es um Angelegenheiten betreffend Kinder geht, sei jeder willkommen, erklärt Landgraf: "Zu unseren Kunden gehören sowohl Mütter als auch Väter, die sich über Unterhaltszahlungen informieren möchten und gegebenenfalls auch Unterstützung bei der Einbringung brauchen."
Doch auch wenn die Unterhaltsvereinbarung zwischen Mutter und Vater extern getroffen wurde, kann es vorkommen, dass der betreuende Elternteil eine offizielle Bestätigung über die Höhe der Alimente braucht, beispielsweise bei der Anmeldung für den Kindergarten oder den Hort. "In diesem Fall müssen sich Eltern bitte rechtzeitig bei uns melden, denn auch dazu brauchen wir gewisse Unterlagen und Dokumente", betont Landgraf abschließend.
Beratungstermine und Zuständigkeiten
Beratung ab 2.1.2020: ausschließlich Termine nach telefonischer oder persönlicher Vereinbarung (der "Amtstag" am Dienstag entfällt)
Zuständigkeiten: Kindesunterhalt (finanzielle Absicherung von Kindern, nicht Erwachsene) und Vaterschaftsangelegenheiten
Hinweis: Wer Unterhaltsvereinbarungen zum Nachweis für Kindergarten oder Hort braucht, sollte sich rechtzeitig melden.


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