Corona-Virus
Hier gilt Mund-Nasen-Schutz im Bezirk Hermagor

- Wo gilt der Mund-Nasen-Schutz im Bezirk Hermagor? Wir haben die Info…
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Wo gilt der Mund-Nasen-Schutz im Bezirk Hermagor? Wir haben die Info…
BEZIRK HERMAGOR. Angekündigt wurde es schon (mehr dazu hier), nun ist die entsprechende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Hermagor da: die Reaktion auf den Corona-Ampelstatus Orange. Betroffen sind die Ortschaften Kötschach, Mauthen und Würmlach (Gemeinde Kötschach-Mauthen), Kirchbach, Treßdorf, Grafendorf, Gundersheim und Reisach (Gemeinde Kirchbach) sowie Dellach und St. Daniel (Gemeinde Dellach).
Betroffene Ortschaften
In diesen Ortschaften ist das Betreten öffentlicher Bereiche ohne eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung verboten. Öffentliche Bereiche im Sinne dieser Verordnung sind solche, die von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis betreten oder befahren werden können.
Welche Regelungen gibt es?
Weitere ergänzende Regelungen gibt es betreffend Besucherhöchstzahl für Veranstaltungen im Bezirk Hermagor: Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als zehn Personen in geschlossene Räumen und mit mehr als 40 Personen im Freiluftbereich sind untersagt. Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 1.000 Personen im Freiluftbereich sind untersagt. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden gemäß den Strafbestimmungen des Covid-19-Maßnahmengesetzes sowie des Epidemiegesetzes bestraft.
Diese Verordnung tritt am Montag, 5. Oktober, mit 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 18. Oktober 2020 außer Kraft.
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