Tierschutz und Fischerei
Wenig Tierschutz im neuen burgenländischen Fischereigesetz

- Wenig Tierschutz für Fische im neuen burgenländischen Fischereigesetz.
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Seit 1. Jänner 2022 gilt im Burgenland ein neues Fischereigesetz. Darin ist alles geregelt, was mit Fischen und anderen Wassertieren wie Muscheln oder Krebsen sowie den Gewässern, in denen sie leben, zu tun hat. Das reicht vom Fischen über Fischerkarten, Fischereireviere, Fischereischutz bis hin zu Schonzeiten, waidgerechte Fischausübung und fischereilichen Verboten. In insgesamt 40 Paragraphen wird das Fischereiwesen im Burgenland nunmehr geregelt.
Wenig Tierschutz im Fischereigesetz
Als Landesgesetzblatt (LGBL.) 1/2022 wurde das Gesetz vom 18. November 2021 über die Regelung des Fischereiwesens im Burgenland (Burgenländisches Fischereigesetz 2022 - Bgld. FischG 2022) zu Jahresbeginn auf den Seiten der burgenländischen Landesregierung veröffentlicht. Seither ist der Gesetzestext einsichtig. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat sich das neue Gesetz genau angeschaut und festgestellt, dass Tierschutz im neuen burgenländischen Fischereigesetz kaum Beachtung gefunden hat. Das ist verwunderlich, schließlich geht es ja um die Tiere des Wassers.
Erich Schacherl, VGT Fischexperte meint dazu: „ „Leider ist Tierschutz im neuen burgenländischen Fischereigesetz kaum beachtet worden.“
Tierquälerische Praktiken weiterhin erlaubt
Der in ganz Österreich aktive Verein mit Hauptsitz in Wien kritisiert, dass wesentliche Tierschutzthemen im neuen Gesetz nicht berücksichtigt wurden. Wett- und Sportfischen bei Angelteichen wurde beispielsweise nicht verboten, obwohl diese tierquälerische Praxis in anderen Bundesländern schon seit Jahren gesetzlich verboten ist. Bei solchen Veranstaltungen wird oft die Praxis des tierquälerischen „catch & release“ ausgeführt. Dabei werden Fische gefangen und freigelassen, dann wieder gefangen und freigelassen, unter Umständen mehrmals am Tag. Fische werden also wie leblose Sportgeräte misshandelt. Auch das wurde gesetzlich im neuen burgenländischen Fischereigesetz nicht ausdrücklich verboten.
Die tierquälerische Verwendung lebender wirbelloser Tiere als Köder ist weiterhin erlaubt. Erlaubt ist auch das Anfüttern von Fischen, obwohl das aus sich der Gewässerökologie äußerst bedenklich ist, weil es zur Verschlechterung der Wasserqualität führen kann.
Tierschutz beim Fischerkurs
Das neue Fischereigesetz sind vor, dass zur Erlangung einer Jahresfischerkarte zukünftig der Besuch eines Kurses und die Ablegung einer Fischerprüfung notwendig sind. Dabei ist nun auch vorgeschrieben, dass der Themenbereich „Tierschutz und Fischerei“ behandelt wird. VGT Experte Erich Schacherl dazu: „Es ist gut und wichtig, dass Tierschutz und Fischerei nun ein Thema ist, mit dem sich alle, die in Zukunft im Burgenland eine Jahresfischerkarte besitzen wollen, im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Kurses und der Prüfung beschäftigen müssen – auch Jugendliche. Allerdings wissen wir derzeit noch nicht, wie das Thema Tierschutz und Fischerei behandelt wird. Was wird in den Lehrunterlagen stehen? Was wird beim Kurs vorgetragen? Was wird geprüft?“
Erkenntnisse der Fischforschung blieben unberücksichtigt
Gänzlich unberücksichtigt im neuen Fischereigesetz blieben moderne Erkenntnisse aus der Fischforschung. Mittlerweile ist ja bewiesen, dass Fische Schmerzen empfinden sowie unter Stress und Angst leiden. Ein essentielles Thema bei der Fischerei. Das wurde in der Gesetzesentstehung nicht weiter berücksichtigt, obwohl der VGT in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf im Rahmen der Gesetzesbegutachtung im Herbst 2021 darauf hingewiesen hat. Es liegt nun zwar ein neues Gesetz vor, aber darin ist nach wie vor altes, längst schon überholtes und nicht mehr zeitgemäßes Denken verankert. Erich Schacherl vom VGT: „Das Burgenland hat damit die Chance verpasst, das modernste und einzige Fischereigesetz in Österreich zu haben, in dem Fische als das gesehen werden, was sie nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft sind, nämlich fühlende Lebewesen mit Bewusstsein“.
Fische nutzen statt schützen
Grundsätzlich geht es bei der Fischerei im Burgenland zuerst um „die nachhaltige und ordnungsgemäße fischereirechtliche Nutzung“, wie eines der Ziele des Fischereigesetzes lautet. Erst danach kommt „der Schutz bedrohter und gefährdeter heimischer Wassertiere“. Die Tatsache, dass nur bedrohte und gefährdete Wassertiere geschützt werden und nicht alle heimischen Wassertiere, wie auch der VGT das in seiner Stellungnahme gefordert hat, bestätigt den alten Geist im neuen Gewand. Fische sind vor allem Nutzungsgut. Geschützt sind sie auch nur dann, wenn es für Menschen von Nutzen ist. Der Tierschutz ist also tatsächlich auf der Strecke geblieben.


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