Metallbau
Feuer und Flamme für diverse Metalle

- Die Arbeit im Metallbau ist sehr präzise.
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Schlossermeister und Metallbaumeister sind Profis in der Herstellung und Bearbeitung von Stahl und Metall.
Der Beruf des Schlossers hat seine Wurzeln in der Tätigkeit des Schlossschmieds, der über Schmieden hinaus noch weitergehende Bearbeitungsverfahren beherrschte. Mit der Mechanisierung im Zuge der industriellen Revolution trennten sich die Berufe des Schlossers und des Schmieds und mit zunehmender Verfügbarkeit von industriell vorgefertigten Halbfertigprodukten und Halbzeugen übernahmen Schlosser einen immer größeren Anteil der Metallarbeiten.

Was macht ein Metallbaumeister?
Ein Schlosser – heute auch als Metallbauer bekannt – fertigt nicht nur Schlösser und die dazugehörigen Schlüssel an – er ist ebenso für die Anfertigung von Türen und Toren zuständig, wartet diese und übernimmt auch Reparaturarbeiten, falls es ein Problem gibt. Metallbauermeister steuern und überwachen die Arbeiten und stellen die Qualität von Produkten bzw. Bauteilen sicher. Sie erledigen kaufmännische Aufgaben, bilden Auszubildende aus, führen Mitarbeiter und betreuen Kunden sowie Lieferanten. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten sie auch selbst praktisch mit und führen anspruchsvolle Schweißarbeiten aus.
Zahlreiche Leistungen
Moderne Betriebe bieten zahlreiche Leistungen für ihre Kunden an. Nicht nur Zäune, Treppengeländer und Gartentore stehen im Angebot, sondern auch Lösungen für Fenster und Türen, Terrassenüberdachungen, Terrassenverglasungen und verschiedene Stahlbaukonstruktionen.
Die Weiterbildung
Das Handwerk der Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau ist mit den Handwerken der Metalltechnik für Land- und Baumaschinentechnik sowie Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau verbunden. Metallbauermeister ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Metallbauer-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.


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