Zweites Gemeindepaket
8,3 Millionen Euro für den Bezirk Deutschlandsberg – mit Retourschein

8,3 Mio. Euro für die Gemeinden im Bezirk Deutschlandsberg, 4,8 Mio. Euro müssen ab 2023 zurückbezahlt werden: Das zweite Gemeindepaket kommt mit Rücksendeetikett an.
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8,3 Mio. Euro vom zweiten Gemeindepaket kommen im Bezirk an. Die Hälfte muss aber wieder retour.

BEZIRK DEUTSCHLANDSBERG. Nach dem ersten Gemeindepaket über eine Mrd. Euro im Sommer 2020 fixierte der Nationalrat im Jänner weitere kommunale Finanzspritzen. In Abstimmung mit dem Gemeindebund gibt es insgesamt noch einmal 1,5 Mrd. Euro. Wie viel davon bleibt in unseren Gemeinden?

Fonds für Finanzschwache

Die Auszahlung soll relativ schnell (ab März) und unbürokratisch (ohne Zweckbindung) erfolgen. Förderte das erste Paket noch Projekte und Investitionen, stehen nun kleine und finanzschwache Gemeinden im Fokus. Der Strukturfonds wurde daher um 100 Mio. Euro erhöht, dieses Geld bekommen aber nicht alle Gemeinden: Im Bezirk Deutschlandsberg sind es acht, in unterschiedlicher Höhe. Weiters werden die Ertragsanteile der Gemeinden um 400 Mio. Euro aufgestockt. Beide Posten müssen von den Gemeinden nicht zurückbezahlt werden.

Rückzahlung ab 2023

Der größte Brocken des Pakets schon: Die restliche eine Mrd. Euro sind Sondervorschüsse auf die Ertragsanteile. Sie müssen ab 2023 zurückbezahlt werden – schrittweise und ohne Zinsen, aber nur, wenn die Ertragsanteile um mindestens zwei Prozent steigen. Für den Bezirk Deutschlandsberg bedeutet das in Zahlen: 8,3 Mio. Euro für alle 15 Gemeinden, davon muss mehr als die Hälfte (4,8 Mio.) zurückbezahlt werden. Die Gelder dienen eher der Planungssicherheit und Stärkung der Liquidität, manche Gemeinden wollen aber auch investieren.
Am meisten bekommt die Bezirkshauptstadt Deutschlandsberg, aber nicht viel weniger als Eibiswald und Stainz, die beide in den Strukturfonds fallen. Weniger als 200.000 Euro kommen in Preding, St. Josef und Wettmannstätten an, die den größten Teil davon auch nicht behalten dürfen. Denn: Jene Gemeinden, die nichts vom Strukturfonds bekommen, müssen mehr als 70 Prozent ihrer erhaltenen Gelder bis 2023 wieder zurückzahlen. Bei den restlichen Gemeinden liegt dieser Anteil etwa bei der Hälfte. Am besten steigen wohl Eibiswald und St. Peter i.S. aus, die nur 43 Prozent der Gelder zurückzahlen müssen.

Die Sondervorschüsse auf die Ertragsanteile (grau) müssen ab 2023 zurückbezahlt werden. Den Strukturfonds (rot) bekommen nur finanz- und infrastrukturschwache Gemeinden. | Foto: Michl
  • Die Sondervorschüsse auf die Ertragsanteile (grau) müssen ab 2023 zurückbezahlt werden. Den Strukturfonds (rot) bekommen nur finanz- und infrastrukturschwache Gemeinden.
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Weniger Geld für den Bezirk

Die Verteilung der 1,5 Mrd. Euro zeigt einmal mehr die Ungleichheit des in die Jahre gekommenen Finanzausgleichs auf: Dort steigt die Steiermark meist schlechter aus. Das zweite Gemeindepaket enthält umgerechnet 169 Euro pro Einwohner (in ganz Österreich). Im Bezirk Deutschlandsberg liegt dieser Wert bei 136 Euro pro Einwohner.

8,3 Mio. Euro für die Gemeinden im Bezirk Deutschlandsberg, 4,8 Mio. Euro müssen ab 2023 zurückbezahlt werden: Das zweite Gemeindepaket kommt mit Rücksendeetikett an.
Die Sondervorschüsse auf die Ertragsanteile (grau) müssen ab 2023 zurückbezahlt werden. Den Strukturfonds (rot) bekommen nur finanz- und infrastrukturschwache Gemeinden. | Foto: Michl
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