Arbeitnehmerveranlagung
Diese Neuerungen bringt der Steuerausgleich 2024/25

- Bei der Steuererklärung kann man sich viel Geld zurückholen.
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- hochgeladen von Florian Haun
Durchschnittlich 1.000 Euro sind beim Steuerausgleich 2024 zu holen. Beachtet man einige Neuerungen bzw. Änderungen, kann das sogar zu einer noch höheren Rückerstattung führen. MeinBezirk hat bei der Arbeiterkammer (AK) nachgefragt, welche Änderungen sich bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung heuer ergeben und was es zu beachten gilt.
ÖSTERREICH. Schon seit Jahresbeginn können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Lohnsteuerausgleich für 2024 einreichen. Aber Achtung: Arbeitgeber und bezugsauszahlende Stellen haben grundsätzlich bis Ende Februar Zeit, alle Daten ans Finanzamt zu übermitteln. Fehlt hier etwas, ist die Vorberechnung auf FinanzOnline nicht korrekt. Spätestens mit 1. März sollte der bzw. die Jahreslohnzettel vorliegen und es kann losgehen. Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich jedoch einige Änderungen, die es zu beachten gilt:
Neuerungen beachten und mehr Geld zurückbekommen
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus beträgt auch für das Jahr 2024 pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren erstmals bis zu 700 Euro (statt bisher 650 Euro).
- Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag wird von 550 auf 700 Euro pro Kind erhöht. Anspruch darauf haben Personen, die aufgrund zu geringer oder keiner Lohnsteuer den Familienbonus Plus nicht anwenden können.
- Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt auf 23,30 Euro pro Kind.
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag: Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag steigen auf mindestens 572 Euro für das erste Kind. Pro weiterem Kind steigt der Betrag an.
- Verkehrsabsetzbetrag und Unterhaltsabsetzbetrag: Auch diese Beträge steigen für das Jahr 2024 und können beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden.
- Pendlerpauschale und Pendlereuro: Nach einer zwischenzeitlichen Erhöhung sinken Pendlerpauschale und Pendlereuro wieder auf das ursprüngliche Niveau.
- Kirchenbeiträge: Die Kirchenbeiträge sind ab 2024 bis zu 600 Euro (statt 400) absetzbar.
- Negativsteuer: Für 2024 können Arbeitnehmer:innen bis zu 1.215 Euro rückvergütet werden. Für Pendler erhöht sich der Betrag auf bis zu 1.331 Euro, für Pensionisten sind es bis zu 637 Euro.
- Freibetrag nur mehr auf Antrag: Bisher musste man bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung "Ich wünsche keinen Freibetragsbescheid" ankreuzen, ansonsten wurde dieser ausgestellt. Legte man den Freibetragsbescheid beim Arbeitgeber vor, wurde vorab sozusagen ein Akonto auf eine zukünftige Steuergutschrift bereits monatlich berücksichtigt. Sollte dieses Aktonto zu hoch bemessen gewesen sein, führt das zu einer Pflichtveranlagung und oftmals zu einer Nachforderung. Nunmehr wird der Freibetragsbescheid nur mehr auf Antrag ausgestellt. Laut AK sollte man das entsprechende Feld "am besten nicht mehr ankreuzen".
- Hochwasser/Katastrophenschäden: Nichts Neues, aber der Hinweis aus gegebenem Anlass: Für 2024 sollten auf jeden Fall auch alle, die vom Hochwasser betroffen waren, die Arbeitnehmer:innenveranlagung machen. Die Kosten für die Beseitigung von Wasser und Schlamm und für die Sanierung können als Katastrophenschäden geltend gemacht werden, aber auch Ersatzbeschaffungen (z. B. Haushaltsgeräte, Möbel, Geschirr, etc.). Wichtig ist, dass die Rechnungen vorhanden sind und alle Kostenersätze vom Katastrophenfonds, Versicherungen u. Ä. abgezogen werden.
Anleitung für FinanzOnline
Wer darüber hinaus unsicher ist und Hilfe braucht, findet hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Online-Steuererklärung:
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