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Anmeldung für ORF-Haushaltsabgabe jetzt - sonst drohen Strafen

- Künftig müssen alle Haushalte den ORF-Beitrag zahlen, auch wenn keine TV-Geräte im Haushalt sind.
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- hochgeladen von Lucia Königer
Ab Jänner 2024 muss die neue ORF-Haushaltsabgabe bezahlt werden – ausnahmslos von allen Haushalten in Österreich, unabhängig von ihren Empfangsgeräten. Wer noch nicht bei der GIS gemeldet war, muss sich jetzt registrieren, sonst drohen saftige Strafen.
ÖSTERREICH. Am 1. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) in Kraft. Der ORF-Beitrag wird dann für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat.
Teile des neuen ORF-Beitragsgesetzes gelten aber bereits ab sofort. Das betrifft die Registrierung für die Haushaltsabgabe. (Mit der Haushaltsabgabe ist der Gesetzgeber dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofs nachgekommen und hat die sogenannte "Streaming-Lücke" geschlossen). Die Anmeldung zur GIS muss jeder Haushalt selbst vornehmen, der bisher noch nicht bei der GIS angemeldet war.
Nebenwohnsitze müssen nicht extra registriert werden
Auf der GIS Webseite heißt es: "Laut ORF-Beitrags-Gesetz muss man sich ab sofort registrieren, am besten online unter gis.at/registrieren." Erfolgt keine Registrierung, werden die Bewohner der betreffenden Adresse dazu aufgefordert. Wer nun glaubt, sich davor drücken zu können, irrt. Denn laut Gesetz darf das sogenannte "ORF-Beitrags Service" (wie die GIS künftig heißt) nämlich auf das Zentrale Melderegister zugreifen. Pro Haushalt muss mindestens eine volljährige Person gemeldet sein, die ab 2024 für die Zahlungen verantwortlich ist. Für reine Nebenwohnsitze ist kein ORF-Beitrag mehr zu entrichten.
Wer sich weigert, riskiert eine Verwaltungsstrafe
Zunächst wird nach Registrierung ein Zahlschein in Höhe einer vollen Jahresgebühr - also mindestens 183,60 Euro zugestellt. Inklusive Landesabgaben kann dieser Betrag sogar noch höher ausfallen - siehe Grafik unten. Wer weiterhin die Zahlung verweigert, muss mit Verwaltungsstrafen rechnen.
Wie hoch ist die GIS-Gebühr?
Nach dem Grundgedanken „Der ORF gehört allen“ zahlt je eine volljährige Person pro Hauptwohnsitz-Adresse einen fixen ORF-Beitrag, der 15,30 Euro pro Monat entspricht, plus etwaige Landesabgabe. Ausnahmen: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg. Der Beitrag ist weiterhin im Voraus zu zahlen.

- So hoch sind die neuen Gebühren.
- hochgeladen von Mag. Maria Jelenko-Benedikt
Das ist somit günstiger, als jener Betrag, den Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Fernseher inklusive Radio bisher gezahlt haben. Denn bisher enthielt die Vorschreibung das ORF-Programmentgelt, die Rundfunkgebühren, den Kunstförderungsbeitrag, die Umsatzsteuer und somit 22,45 Euro monatlich, plus etwaige Landesabgabe.
Wie zahle ich den ORF-Beitrag?
Für Neuanmeldungen ab 1. Jänner 2024 gelten neue Zahlungsmodalitäten: Mit Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) wird einmal jährlich gezahlt. Mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf zweimal oder sechsmal im Jahr aufgeteilt werden.
Wurde einer Person an einem Hauptwohnsitz die Gebührenbefreiung bewilligt, so muss weder ORF-Beitrag noch Landesabgabe bezahlt werden. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig.
Was wird mit dem ORF-Beitrag finanziert?
Mit dem ORF-Beitrag werden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und all seine Angebote finanziert:
- Vier Fernsehkanäle (ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF SPORT+)
- Neun Landesstudios mit eigenen Beiträgen für TV
- Drei österreichweite Radiosender (Ö3, Ö1, FM4)
- Neun Regional-Radiosender aus den Bundesländern
- ORF-TVThek
- ORF-TELETEXT
- ORF.at
- ORF Sound
- ORF Topos
- Social Media-Profile
- ein umfangreiches Korrespondentennetz sowie bald noch mehr Online-Angebote
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