Digitale Kontrollen
Änderungen beim "Pickerl" für Autobesitzer

- Pickerl goes digital: Durch Einlesen des QR-Codes kann künftig jede Person kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens abrufen.
- Foto: RegionalMedien Austria
- hochgeladen von Karin Vorauer
Änderungen beim so genannten Pickerl gibt es ab 2. Februar: Das §57a Gutachten wird auf ein neues, einheitliches Layout gebracht und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird.
ÖSTERREICH. Durch Einlesen des QR-Codes kann jede Person kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens abrufen. Für Konsument:innen bringt das Vorteile. "Der QR-Code am §57a Gutachten bringt insbesondere Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. So kann die Echtheit des Gutachtens ganz leicht überprüft werden", erklärt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc.
Neue Prüfposition
Gleichzeitig wird eine neue Prüfposition eingeführt: Das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschriebene eCall System muss künftig im Rahmen der §57a- Begutachtung überprüft werden. eCall funktioniert mittels im Auto eingebauter Sensoren, einer GPS-Einheit zur Positionsbestimmung, einer eingebauten SIM-Karte und einer eingebauten Freisprecheinrichtung. Durch Drücken des SOS-Knopfs oder wenn bei einem schweren Unfall die im Auto eingebauten Crash-Sensoren Alarm schlagen und z.B. den Airbag auslösen, wird automatisch ein Signal an die Notrufnummer 112 übermittelt. Eine Einsatzzentrale versucht umgehend, eine Gesprächsverbindung zum Auto aufzubauen, um die Lage abschätzen zu können.
Weitere Änderungen ab Mai
Weitere Änderungen beim Pickerl stehen dann im Frühjahr an: Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der §57a Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Erstes Ziel: Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.
Skepsis beim ÖAMTC
Der ÖAMTC unterstützt das Vorhaben einer transparenten und vergleichbaren Darstellung der durchschnittlichen Verbräuche einzelner Fahrzeugmodelle, ist aber strikt gegen die Zuordnung einzelner Verbräuche zu rückverfolgbaren Fahrzeugdaten, wie der Fahrzeugidentifizierungsnummer, heißt es in einer Aussendung des Mobilitätsclubs.
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