"Causa Stieglitz"
Strache ist wieder Beschuldigter

- Strache habe die Reise aus Compliance-Gründen abgesagt.
- hochgeladen von Markus Weilbuchner
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt erneut gegen den ehemaligen FPÖ-Chef Heinz Christian Strache. Strache wir in der ´"Causa Stieglitz" als Beschuldigter geführt.
ÖSTERREICH. In der Causa rund um den ehemaligen Asfinag-Aufsichtsrat Siegfried Stieglitz wird nun offenbar auch gegen den ehemaligen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache als Beschuldigten ermittelt. Laut Medienberichten geht es um den Vorwurf der Bestechlichkeit.
Unternehmer Stieglitz hatte den ehemaligen Vizekanzler unter Türkis-Blau nach Dubai eingeladen, wo er seinen 50. Geburtstag feiern wollte. Auch der frühere Verkehrsminister Norbert Hofer sei nach Dubai eingeladen worden. Beide sollen mit Hinweis auf die Compliance-Regeln letztlich abgesagt haben. Dennoch wird ein strafrechtlicher Vorwurf gegen Strache geprüft. Der neue Aspekt rund um die Vorwürfe gegen Stieglitz war zuerst vom "profil", dann auch von "Presse" und "Standard" berichtet worden, die aus dem Einvernahmeprotokollen des Unternehmers zitierten.
Strache-Anwalt: Vorwürfe falsch
Straches Anwalt Johann Pauer bezeichnete die neuen Vorwürfe gegen seinen Mandanten in der "Presse" als "vollinhaltlich falsch". Sichergestellte Chatverläufe würden eindeutig zeigen, dass zwischen Strache und Stieglitz ein freundschaftliches Verhältnis bestehe.
Causa Stieglitz Thema im Ibiza-U-Ausschuss
Der Ibiza-Untersuchungsausschuss hatte sich bereits mit einem anderen Aspekt der Causa Stieglitz beschäftigt. Denn der Immobilienunternehmer spendete vor seiner Bestellung in den Aufsichtsrat der ASFINAG insgesamt 10.000 Euro an den FPÖ-Verein Austria in Motion. Aus Chats ergibt sich, dass Stieglitz, Ex-FPÖ-Chef Strache und der damalige freiheitliche Infrastrukturminister Norbert Hofer vereinbart hätten, dass Stieglitz auf sein Drängen hin in einen Aufsichtsrat bestellt wird.
Ende August waren Strache und Klinikbetreiber Walter Grubmüller wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


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