Corona-Virus
Kann ich eine Dienstreise ablehnen?

- Eine Verpflichtung zur Telearbeit ist nur dann möglich, wenn es eine diesbezügliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag gibt.
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Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen und Antworten rund um das Corona-Virus.
BURGENLAND. „Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind aufgrund des Corona-Virus besorgt. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten, was das Arbeitsrecht betrifft“, so ÖGB-Landessekretär Andreas Rotpuller.
Darf ich eigenmächtig von der Arbeit Fernbleiben?
Das eigenmächtige Fernbleiben von der Arbeit ist gerechtfertigt, wenn eine Gefahr bestünde, sich bei der Arbeit mit dem Virus anzustecken – etwa, wenn es im unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu einer Ansteckung mit dem Virus gekommen ist.
Das gilt jedoch nicht jene, die berufsmäßig regelmäßig (in Spitälern oder Apotheken) mit Krankheiten zu tun haben.
Auch wenn der Wohnort oder der Arbeitsplatz in einer deklarierten Sperrzone liegt, ist das Fernbleiben gerechtfertigt.
Kann der Arbeitgeber die Belegschaft einseitig heimschicken?
Ja, dabei handelt es sich üblicherweise um eine Dienstfreistellung und nicht um einen Krankenstand. Bei berechtigtem Entfall der Arbeitsleistung ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Entgelt weiter zu bezahlen.
Kann man zur Telearbeit verpflichtet werden?
Eine Verpflichtung zur Telearbeit besteht nur dann, wenn es diesbezügliche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag gibt oder sich darin eine Versetzungsklausel befindet, wonach man einseitig an einen anderen Arbeitsort versetzt werden kann. In allen anderen Fällen muss eine Verlegung ausfrücklich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden.
Kann eine Dienstreise abgelehnt werden?
Eine Dienstreise in ein betroffenes Gebiet kann nur dann abgelehnt werden, wenn dadurch die Gesundheit in einem erhöhten Ausmaß gefährdet ist. Dies wird der Fall sein, wenn für ein Gebiet eine Reisewarnung des Außenministeriums besteht – zum Beispiel für die chinesische Provinz Hubei oder Norditalien. Für andere Gebiete muss die Zumutbarkeit im Einzelfall abgewogen werden. Arbeitnehmer, die sich in Krisengebieten befinden, können ihre Rückholung verlangen.
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