Arbeiterkammer-Tipps
Förderungen für Lehrlinge und Schüler im Überblick

- AK-Bildungsexpertin Bettina Pointner informiert über die Unterstützungsleistungen für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrlinge.
- Foto: AK Burgenland
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Von Schulbeihilfen über Jugendtickets bis hin zu Vorbereitungskursen für die Lehrabschlussprüfungen: Wer überlegt, eine weiterführende Schule zu besuchen oder eine Lehre zu absolvieren, kann verschiedenste Förderungen beantragen. Die Arbeiterkammer Burgenland hat dazu einen Info-Folder herausgebracht.
BURGENLAND. Als Schülerin und Schüler oder Lehrling ist das Geld oft knapp. Deshalb greift der Bund und auch die Arbeiterkammer den Jugendlichen und jungen Erwachsenen mittels verschiedener Förderungen unter die Arme.
Lehrlingsförderungszuschuss
Zur Förderung des Lehrabschlusses zählt zum Beispiel der Vorbereitungskurs – dieser wird zu 100 Prozent gefördert, wenn die Kosten nachweislich selbst bezahlt wurden. Der Lehrlingsförderungszuschuss kann von allen Lehrlingen beantragt werden, die im Burgenland einen Hauptwohnsitz haben. Er beträgt – je nach Einkommen – zwischen 36 und 188 Euro.
Fahrtkostenzuschuss
Auch in Sachen Wohnen bekommen Lehrlinge, deren Lehrplatz soweit von ihrem Wohnort entfernt ist, dass sie auf einen Heimplatz angewiesen sind, einen Zuschuss. Die Höhe wird je nach Einzelfall ermittelt. Weiters können Lehrlinge, deren burgenländischer Hauptwohnsitz mindestens 20 Kilometer vom Ausbildungsplatz entfernt ist um den Fahrtkostenzuschuss ansuchen.

- Wie Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge zu Förderungen kommen, kann man in den neuen Foldern der AK Burgenland nachlesen.
- Foto: Screenshot/AK-Folder
- hochgeladen von Christian Uchann
Heimbeihilfe für Schüler
„Nicht nur Lehrlinge profitieren von den Förderungen, auch Schülerinnen und Schülern wird finanziell ausgeholfen. So kann ab der 10. Schulstufe um eine Schulbeihilfe angesucht werden, wenn sie eine mittlere oder höhere Schule besuchen“, so AK-Bildungsexpertin Bettina Pointner. Ab der 9. Schulstufe gibt es die Möglichkeit der sogenannten Heimbeihilfe sowie gegebenenfalls der Fahrtkostenbeihilfe – diese ist jedoch an die Heimbeihilfe gekoppelt.
AK-Schulbeihilfe
Die Familienbeihilfe steht Schülerinnen und Schülern grundsätzlich bis zum vollendeten 24. Lebensjahr offen. Die Arbeiterkammer Burgenland unterstützt den Schulbesuch zusätzlich mit der AK-Schulbeihilfe: Voraussetzung ist dabei ein AK-zugehöriges Dienstverhältnis eines Elternteils sowie der Besuch einer höheren Schule ab der 9. Schulstufe.
Schulfahrtbeihilfe
Auch der Weg zur Schule und wieder nach Hause wird gefördert. Zum einen mit dem Jugendticket, wo ein Selbstbehalt von 19,60 Euro pro Schuljahr anfällt. Zum anderen gibt es die Schulfahrtbeihilfe, wenn mindestens zwei Kilometer des Schulwegs (in eine Richtung) nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden können. Alle Beihilfen und Förderungen sind dabei einkommensabhängig.
Genaue Informationen zu allen Förderungen sowie deren Voraussetzungen kann man unter https://bgld.arbeiterkammer.at/service/broschuerenundratgeber/jugend/index.html
nachlesen.


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