Rechnungshof-Ausschuss
ÖVP sieht sich durch Gutachten bestätigt

- Thomas Steiner, Markus Ulram und Verfassungsjurist Heinz Mayer erläuterten die Vorgangsweise rund um die Einberufung der Sitzung des Landes-Rechnungshofausschusses.
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Der Streit rund um die Einberufung einer Sitzung des Landes-Rechnungshofausschusses geht in die nächste Runde. Die ÖVP Burgenland sieht sich durch ein Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer bestätigt und sieht ein rechtswidriges Handeln der Landtagsdirektion.
BURGENLAND. Zur Vorgeschichte: In der Landtagssitzung am 21. Oktober stand der Prüfbericht des Landes-Rechnungshofes zur Eröffnungsbilanz des Landes auf der Tagesordnung. Nachdem sich LH Doskozil – als zuständiges Regierungsmitglied – nicht an der Debatte beteiligte, lud Rechnungshofausschuss-Obmann Thomas Steiner zu einer außerordentlichen Sitzung des Ausschusses ein. Von Landtagspräsidentin kam dazu jedoch eine ablehnende Stellungnahme. So sei die Einladung laut der Geschäftsordnung nicht zulässig, „da eine vorbereitende Sitzung zu diesem Verhandlungsgegenstand nicht mehr möglich ist und der betreffende Prüfungsbericht bereits vom Landtag behandelt wurde.“
Die ÖVP hat deshalb den Verfassungsjuristen Heinz Mayer mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt – und dieses kommt eindeutig zum Schluss, dass die Einberufung der Sitzung durch Steiner rechtmäßig war.
„Obmann kann einberufen, wenn er einen Bedarf sieht“
„Der Ausschuss-Obmann kann den Ausschuss einberufen, wenn er einen Bedarf sieht. Und ob es einen Bedarf gibt, entscheidet er“, so Mayer, der auch auf die Rolle der Landtagsdirektion einging: „Wenn der Obmann einen Ausschuss einberuft, dann hat die Landtagsdirektion das administrativ abzuwickeln, und nicht als Aufsichtsbehörde zu fungieren.“

- Verfassungsjurist Heinz Mayer bestätigte die Rechtsmeinung der ÖVP.
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„Es ist abenteuerlich, was man da liest“
Wenig schmeichelhaft bewertet Mayer das Gutachten des Verfassungsdienstes des Landes: „Ich habe vom Burgenländischen Landes-Verfassungsdienst schon viele Gutachten gelesen und da waren viele exzellent. Aber dieses gehört defintiv nicht dazu. Es ist abenteuerlich, was man da liest“, so Mayer.
Andere Rechtsmeinung als der Landes-Verfassungsdienst
So kann er unter anderem auch nicht der Rechtsansicht des Verfassungsdienstes folgen, wonach die Einberufung zur Ausschussitzung deshalb nicht mehr zulässig war, da der Bericht bereits im Landtag behandelt wurde. Mayer dazu: „Es gibt keine Bestimmung, die das vorsieht. Auch wenn ein Bericht des Ausschusses bereits im Landtag zur Kenntnis genommen wurde, kann trotzdem noch ein Klärungsbedarf gegeben sein - etwa wenn der Landeshauptmann bei der Ausschussitzung nicht dabei war.“
„Prüfen, ob Amtsmissbrauch vorliegt“
Für ÖVP-Klubobmann Markus Ulram bestätigt dieses Gutachten das „rechtswidrige Handeln der Landtagsdirektion“. Die ÖVP werde nicht locker lassen und sich die Kontrollrechte nicht nehmen lassen. „Wir werden nun prüfen, ob etwa Amtsmissbrauch vorliegt“, so Ulram.
Thomas Steiner fordert von Landtagspräsidentin Verena Dunst eine Entschuldigung und von Landeshauptmann Doskozil eine Klarstellung. Er kündigte an, das Gutachten von Mayer an die Landtagspräsidentin zu übermitteln und nächste Woche erneut zu einer Sitzung des Landes-Rechnungshofausschusses einzuladen.


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