Rechnungshof-Ausschuss
ÖVP sieht sich durch Gutachten bestätigt

Thomas Steiner, Markus Ulram und Verfassungsjurist Heinz Mayer erläuterten die Vorgangsweise rund um die Einberufung der Sitzung des Landes-Rechnungshofausschusses. | Foto: ÖVP
2Bilder
  • Thomas Steiner, Markus Ulram und Verfassungsjurist Heinz Mayer erläuterten die Vorgangsweise rund um die Einberufung der Sitzung des Landes-Rechnungshofausschusses.
  • Foto: ÖVP
  • hochgeladen von Christian Uchann

Der Streit rund um die Einberufung einer Sitzung des Landes-Rechnungshofausschusses geht in die nächste Runde. Die ÖVP Burgenland sieht sich durch ein Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer bestätigt und sieht ein rechtswidriges Handeln der Landtagsdirektion.

BURGENLAND. Zur Vorgeschichte: In der Landtagssitzung am 21. Oktober stand der Prüfbericht des Landes-Rechnungshofes zur Eröffnungsbilanz des Landes auf der Tagesordnung. Nachdem sich LH Doskozil – als zuständiges Regierungsmitglied – nicht an der Debatte beteiligte, lud Rechnungshofausschuss-Obmann Thomas Steiner zu einer außerordentlichen Sitzung des Ausschusses ein. Von Landtagspräsidentin kam dazu jedoch eine ablehnende Stellungnahme. So sei die Einladung laut der Geschäftsordnung nicht zulässig, „da eine vorbereitende Sitzung zu diesem Verhandlungsgegenstand nicht mehr möglich ist und der betreffende Prüfungsbericht bereits vom Landtag behandelt wurde.“
Die ÖVP hat deshalb den Verfassungsjuristen Heinz Mayer mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt – und dieses kommt eindeutig zum Schluss, dass die Einberufung der Sitzung durch Steiner rechtmäßig war.

„Obmann kann einberufen, wenn er einen Bedarf sieht“

„Der Ausschuss-Obmann kann den Ausschuss einberufen, wenn er einen Bedarf sieht. Und ob es einen Bedarf gibt, entscheidet er“, so Mayer, der auch auf die Rolle der Landtagsdirektion einging: „Wenn der Obmann einen Ausschuss einberuft, dann hat die Landtagsdirektion das administrativ abzuwickeln, und nicht als Aufsichtsbehörde zu fungieren.“

Verfassungsjurist Heinz Mayer bestätigte die Rechtsmeinung der ÖVP. | Foto: Uchann
  • Verfassungsjurist Heinz Mayer bestätigte die Rechtsmeinung der ÖVP.
  • Foto: Uchann
  • hochgeladen von Christian Uchann

„Es ist abenteuerlich, was man da liest“

Wenig schmeichelhaft bewertet Mayer das Gutachten des Verfassungsdienstes des Landes: „Ich habe vom Burgenländischen Landes-Verfassungsdienst schon viele Gutachten gelesen und da waren viele exzellent. Aber dieses gehört defintiv nicht dazu. Es ist abenteuerlich, was man da liest“, so Mayer.

Andere Rechtsmeinung als der Landes-Verfassungsdienst

So kann er unter anderem auch nicht der Rechtsansicht des Verfassungsdienstes folgen, wonach die Einberufung zur Ausschussitzung deshalb nicht mehr zulässig war, da der Bericht bereits im Landtag behandelt wurde. Mayer dazu: „Es gibt keine Bestimmung, die das vorsieht. Auch wenn ein Bericht des Ausschusses bereits im Landtag zur Kenntnis genommen wurde, kann trotzdem noch ein Klärungsbedarf gegeben sein - etwa wenn der Landeshauptmann bei der Ausschussitzung nicht dabei war.“

„Prüfen, ob Amtsmissbrauch vorliegt“

Für ÖVP-Klubobmann Markus Ulram bestätigt dieses Gutachten das „rechtswidrige Handeln der Landtagsdirektion“. Die ÖVP werde nicht locker lassen und sich die Kontrollrechte nicht nehmen lassen. „Wir werden nun prüfen, ob etwa Amtsmissbrauch vorliegt“, so Ulram.
Thomas Steiner fordert von Landtagspräsidentin Verena Dunst eine Entschuldigung und von Landeshauptmann Doskozil eine Klarstellung. Er kündigte an, das Gutachten von Mayer an die Landtagspräsidentin zu übermitteln und nächste Woche erneut zu einer Sitzung des Landes-Rechnungshofausschusses einzuladen.

Großer Korrektur- und Handlungsbedarf in Finanzbuchhaltung
Streit um Sitzung des Rechnungshof-Ausschusses
„Eine Politshow, die keine Berechtigung hat“
Thomas Steiner, Markus Ulram und Verfassungsjurist Heinz Mayer erläuterten die Vorgangsweise rund um die Einberufung der Sitzung des Landes-Rechnungshofausschusses. | Foto: ÖVP
Verfassungsjurist Heinz Mayer bestätigte die Rechtsmeinung der ÖVP. | Foto: Uchann
Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk auf Facebook verfolgen
MeinBezirk als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Neu auf MeinBezirk.at
Sudoku - gratis und so oft du willst, spiele jetzt!

Jetzt kannst du Sudoku auf MeinBezirk.at spielen - gratis und unbegrenzt. So spielst du Sudoku: Wähle deinen gewünschten Schwierigkeitsgrad: leicht, mittel, schwer. Klicke ins gewünschte Feld, setze eine Zahl von 1 bis 9 ein - und fülle alle leeren Felder. Ziel des Rätsels: In jeder Zeile (waagrecht), Spalte (senkrecht) und jedem Block (3 mal 3 Zellen) soll jede Ziffer genau nur einmal vorkommen.

Nutze die Kraft des Mondes für Gartenarbeit, Ernährung und Mondrituale, um im Einklang mit der Natur zu leben. | Foto: RegionalMedien Burgenland
1 3

Gesundheit, Garten, Schönheit
Mondkalender aktuell für den Mai 2025

Pflanzen gießen, Haare schneiden, fasten: Der MeinBezirk-Mondkalender verrät dir, wann der beste Zeitpunkt dafür ist. Ein Mondzyklus dauert ca. 28 Tage. Dabei durchläuft er verschiedene Phasen, die unterschiedliche Qualitäten haben. Nach alter Überlieferung sollte man bestimmte Arbeiten also stets zur richtigen Zeit erledigen. Vom Einpflanzen der Tomaten 🍅 bis hin zum Haare schneiden 💇 – die Mondphase kann darüber entscheiden, ob die roten Früchtchen zur Attraktion in der Nachbarschaft und dein...

Benzin- & Dieselpreise
Die billigsten Tankstellen im Burgenland

Hier erfährst du täglich, wo im Burgenland die billigsten Tankstellen zu finden sind, wie man günstig tankt, und wie man Sprit sparen kann - immer AKTUELL. BURGENLAND. In ganz Österreich ist es immer am günstigsten, am Vormittag zu tanken. Denn Tankstellen dürfen nur einmal täglich um 12 Uhr die Spritpreise erhöhen. Preissenkungen sind jedoch jederzeit in unbegrenzter Anzahl und Ausmaß möglich. Wir aktualisieren die Liste der günstigsten Tankstellen im Burgenland täglich mit den aktuell...

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.