Novelle präsentiert
Neues Nationalparkgesetz im Burgenland

- Der Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel gilt als internationales Aushängeschild für gelebten und nachhaltigen Naturschutz im Burgenland. Er ist Lebensraum für viele seltene Tier- und Pflanzenarten.
- Foto: Hannah Assil
- hochgeladen von Kathrin Santha
Eine Novelle im Nationalparkgesetz im Burgenland soll Besserungen für den Naturschutz bringen. Eine der wesentlichsten Neuerungen ist dabei das generelle Verbot der Jagd und Fischerei in der Naturzone.
BURGENLAND. Seit seiner Gründung im Jahr 1993 wurde der Nationalpark Neusiedlersee-Seewinkel regelmäßig modernisiert. So wurde das Infozentrum neugestaltet, barrierefreie Beobachtungsplattformen errichtet, Salzlacken renaturiert oder auch ein elektrischer Fuhrpark eingerichtet. Jetzt ist es wieder so weit. Die Novelle des Nationalparkgesetzes verschaffe Verbesserungen für den Naturschutz.
Grund für die Novelle war unter anderem ein Rechnungshofbericht. „Der Nationalpark ist nicht nur Motor für unseren Tourismus, er ist auch ein wichtiger Partner in der Region und Heimat vieler Menschen", so Naturschutzreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf. Die im Rechnungshofbericht genannten Kritikpunkte seien großteils bereits in Umsetzung gewesen, die darin ebenfalls geforderte Gesetzesnovelle komme nun, so die Naturschutzreferentin.
Verbot der Jagd und Fischerei
Eine der wesentlichsten Änderungen ist das Verbot der Jagd und Fischerei in der Naturzone. „Das ist ein großer Meilenstein für den Natur- und Artenschutz. Natürlich wird es weiterhin eine Wild- und Fischbestandsregelung geben, um Überpopulation zu vermeiden“, erklärte Eisenkopf. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Neuregelung des Vorstandes. Dieser wird auch in Zukunft aus sieben Mitgliedern bestehen, die Zusammensetzung sieht jedoch vier Vertreter vom Land und drei vom Bund vor. Der oder die Vorsitzende wird vom Land bestellt, der Stellvertreter vom Bund.
Mehr Flexibilität und Mitspracherecht
Das neue Nationalparkgesetz bringe auch mehr Flexibilität, was die Erweiterung des Nationalparks betrifft, weiß SPÖ-Naturschutzsprecher Erwin Preiner: „Die betreffenden Flächen sind künftig nicht mehr im Gesetz enthalten und können somit in einer eigenen Verordnung erweitert werden.“

- SPÖ-Naturschutzsprecher Erwin Preiner, Landesvize und Naturschutzreferentin Astrid Eisenkopf und SPÖ-Klubobmann Roland Fürst (v.l.) bei der Pressekonferenz in Eisenstadt.
- Foto: SPÖ Landtagsklub Burgenland
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Mehr Mitspracherecht sollen Gremien, aber auch NGOs bekommen. Das Nationalparkforum aller Betroffenen soll massiv aufgewertet werden: „In Zukunft können alle Nationalparkgemeinden, Landesjäger- und Fischereimeister, die UNESCO, NGOs, wie Naturschutzbund, WWF, Birdlife, Naturfreunde und Alpenverein sowie der Burgenland Tourismus mitreden. Auch Bürgerinnen und Bürger der Nationalparkgemeinden können künftig Themen für die Sitzungen des Nationalparkforums einbringen“, so Preiner.
Umsetzung des Regierungsprogrammes
Mit der Novelle reagierte das Land auch auf Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes. „Wir nehmen die Vorgaben unseres Regierungsprogrammes und auch jene von Rechnungshofberichten sehr ernst“, so SPÖ-Klubobmann Roland Fürst. Fürst sieht einen weiteren wichtigen Teil des Regierungsprogrammes umgesetzt. „Innerhalb von wenigen Tagen haben wir nach dem neuen Landwirtschaftskammergesetz auch das neue Nationalparkgesetz präsentiert." 260 der insgesamt 295 Punkte des Regierungsprogrammes seinen bereits umgesetzt. Die verbleibenden 35 würden bis zum Ende der Legislaturperiode ebenfalls umsetzt werden. Im Gegensatz zum Bund, der vieles Versprochene nicht umgesetzt habe.



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