Polizei informiert
Halloween: nicht alles ist erlaubt

- Die Polizei zeigt anlässlich „Halloween“ Humor. Wenn es jedoch zu strafbaren Handlungen kommt, ist der Spaß zu Ende…
- Foto: Landespolizeidirektion Burgenland
- hochgeladen von Christian Uchann
Die burgenländische Polizei warnt vor Sachbeschädigungen und Ruhestörungen anlässlich des Gruselfestes „Halloween“.
EISENSTADT. Am Abend des 31. Oktober werden Kinder und Jugendliche wieder als Hexe oder Vampir verkleidet durch die Straßen ziehen, an allen Türen klingeln und Süßigkeiten fordern. Sollten sie keine bekommen, spielen sie Streiche, die meistens harmlos ausfallen.
Strafbare „Streiche“
Doch es kommt zu „Halloween“ auch immer wieder zur Zwischenfällen, die alles andere als lustig und sogar strafbar sein. Eine Grundregel gilt immer: Wer fremdes Eigentum beschädigt oder den Straßenverkehr beeinträchtigt, kriegt rechtlichen Ärger.
Harmlose Streiche wäre hingegen Papierschnipsel in Briefkästen oder Toilettenpapier am Gartenzaun. Die Polizei drückt bei solchen Scherzen zu „Halloween“ schon mal ein Auge zu.
Kinder und Jugendliche aufklären
Auch wenn Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an die zuständige Staatsanwaltschaft und das Jugendamt.
Deshalb richtet die Polizei die Bitte an die Erziehungsberechtigten, noch vor „Halloween“ mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen.
Mögliche Straftaten zu Halloween
- Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern.
- Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen.
- Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster, sodass diese beschädigt werden.
- Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen.
- Das Zerstören von Blumenbeeten.
- Das Bedrohen von Anwohnerinnen und Anwohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben.
- Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher.
- Lärmbelästigungen
Was natürlich nicht verboten ist, sind Verkleidungen und Maskierungen.
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