Landesgericht Krems
AMS-Gelder bezogen, obwohl er ins Ausland fuhr

- Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt.
- Foto: Kurt Berger
- hochgeladen von Kurt Berger
Die Staatsanwaltschaft warf dem 39-Jährigen aus Zwettl schweren gewerbsmäßigen Betrug vor. Der Mann war zwischen November 2020 und März 2021 mehrmals ins Ausland gereist. Unter anderem hielt er sich in diesem Zeitraum in der Schweiz, in Dubai und zweimal in Bulgarien auf.
Weiter vom AMS kassiert
Zu dieser Zeit bezog der 39-Jährige Arbeitslosengeld und Notstandshilfe vom AMS. Seine Reisen ins Ausland meldete er dem AMS nicht und bezog die Leistungen weiter.
Am Kremser Landesgericht legte der Beschuldigte ein Tatsachengeständnis ab,
Arbeitssuche
Er gab an, dass er sein ganzes Leben gearbeitet hätte. Wegen der Corona-Krise hätte er seinen Saisonjob in der Tourismusbranche verloren. Seine Auslandsreisen in der Dauer von ein paar Tagen bis zu zwei Wochen hätten ausschließlich der Arbeitssuche gedient. Leider sei er nicht fündig geworden. Er hätte es schlicht wegen Unwissenheit verabsäumt, die Reisen dem AMS zu melden. Er hätte nie die Absicht gehabt, unbefugt Unterstützung zu kassieren.
Diversion
Die Richterin schenkte den Angaben, die der Beschuldigte teils auch durch Dokumente belegte, Glauben und stellte das Verfahren mittels Diversion mit dreijähriger Probezeit ein. Die zu Unrecht bezogenen 4146 Euro hat der 39-Jährige bereits zurückgezahlt. Die Gerichtskosten muss er noch begleichen. -Kurt Berger
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