Vater aus Neulengbach bangt um Wiedersehen mit Tochter

- Staatsanwältin Barbara Kirchner.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Sarah Loiskandl
NEULENGBACH (ip). Nachdem die geschiedene Frau eines 40-Jährigen ihre gemeinsame Tochter im Herbst vergangenen Jahres von Neulengbach abgeholt hatte, um mit ihr zu einem Zahnarzt nach Rumänien zu fahren, stellte der allein sorgeberechtigte Vater seiner Ex-Frau eine Vollmacht aus, damit sie mit der Tochter ins Ausland reisen konnte.
Seither lebt die Neunjährige in Bukarest bei ihrer Mutter, die mittlerweile noch für zwei weitere Kinder zu sorgen hat. Nach mehreren gescheiterten Versuchen, die Tochter nach Hause zu holen, erstattete der Vater Anzeige und brachte seine 34-jährige Ex-Frau wegen Kindesentziehung vor Gericht.
Dolmetscher nicht notwendig
Für den St. Pöltner Richter Andreas Beneder gestaltete sich die Einvernahme der Frau derart schwierig, dass er einen Dolmetscher organisierte, um die Verhandlung fortsetzen zu können. „Die braucht keinen Dolmetscher, die hat mich gerade im besten Schönbrunner-Deutsch beschimpft“, ärgerte sich eine 37-jährige Bekannte des Vaters, die sich nach dem Tod der Mutter des Mannes im Mai 2018 immer wieder um das Mädchen kümmerte und von äußerst bedenklichen Schwierigkeiten zu erzählen wusste, die sich seit dem Wiederauftauchen der Mutter im Leben ihrer Tochter ergeben hätten.
Nach Zahnarztbesuch immer wieder vertröstet
Man habe vor der Geburt der Tochter geheiratet, etwa ein Jahr später wollte die Frau die Scheidung. Sie war von einem anderen Mann schwanger und sei plötzlich weg gewesen. Als sie nach Jahren wieder nach Österreich kam und Kontakt zur Tochter herstellen wollte, habe man sich für das Kind gefreut, da diese immer wieder Sehnsucht nach einer Mutter gehabt habe. Als sie von der Fahrt zum Zahnarzt, für die er zwei Tage angenommen habe, nicht zurückkehrte, habe die 34-Jährige ihn immer wieder vertröstet.
Von Vorwurf freigesprochen
Zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Barbara Kirchner bekannte sich die Angeklagte nicht schuldig. Vordergründig gab sie an, dass die Zahnbehandlung ihrer Tochter noch nicht abgeschlossen sei. Es bedürfe zumindest noch einer Operation und weitere Behandlungstermine seien bereits fixiert. Darüber hinaus habe sie die Tochter bei ihrer Rückkehr nach dem Tod der Großmutter in einem katastrophalen Umfeld angetroffen. Das Mädchen habe in einer Werkzeugtruhe geschlafen, sei schmutzig gewesen und in seinem Zuhause habe Chaos geherrscht. Dem Richter legte sie dazu Fotos vor, gleichzeitig bestätigte das Zeugnis ihrer Tochter nach dem Schuljahr in Bukarest einen äußerst positiven Abschluss. Vom Vorwurf der Kindesentziehung sprach Beneder sie schließlich frei (rechtskräftig).


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