Altlengbach
Einbruch in einen Imbissstand
REGION (ip). „Auf die schiefe Bahn geraten“, bezeichneten die beiden Verteidiger am Landesgericht St. Pölten die jüngste Vergangenheit einer 16-jährigen St. Pöltnerin und einer 18-Jährigen aus dem Bezirk Melk, die wegen zahlreicher Delikte vor Jugendrichter Markus Grünberger gelandet waren. „In die Scheiße gerutscht“ nannten es die Beschuldigten, die sich schuldig bekannten.
Einbruch in Altlengbach
Detailliert schilderte zuerst die Jüngere einen Einbruch in einen Imbissstand in Altlengbach. Sie zwängten den Rollbalken auf und drückten die Plexiglasscheibe ein. Die 18-Jährige sei dann hinein und übergab der Komplizin Lebensmittel, Getränke und Zigaretten. Die Beute steckten sie in einen Rucksack, den sie im Pkw eines Bekannten verstauten, mit dem sie anschließend in seine Wohnung fuhren. Nach reichlich Alkohol schlief der Gastgeber ein. Sie habe kaum getrunken, aber vor dem Einbruch „hab ich mir ein Extasy eingeworfen“, gab die 16-Jährige an. Die 18-Jährige begann schließlich, die Wohnung zu durchstöbern.
„Sie hat mir einen Ofen (Joint) gezeigt“
, dann packten sie gemeinsam Dinge wie Laptop, Geldbörse, Damenbekleidung, Parfum u.s.w. ein, nahmen den Fahrzeugschlüssel und sperrten den Schlafenden in seinem Wohnzimmer ein. Dieser saß fest, bis er sich nach einer Stunde entschloss, von seinem Balkon im ersten Stock hinunter zu springen. Es dauerte, bis die beiden Mädchen das Auto des Bestohlenen in Gang brachten. Ohne jede Erfahrung fuhr die Jüngere schließlich einige hundert Meter, bevor sie den Wagen ziemlich ramponiert wieder stehen ließ.
Bedingte Freiheitsstrafe, Haftstrafe und Bewährungshilfe
Auf das Konto der St. Pöltnerin ging darüber hinaus auch ein Betrug im August 2020. Sie ließ sich von einem Burschen 300 Euro zur Beschaffung von Cannabis aushändigen.
„Ich hab ihm das Messer meines verstorbenen Großvaters als Pfand überlassen“
, erklärte sie. Drogen trieb sie keine auf, dafür behauptete der Bursche fälschlicherweise, sie habe ihn mit dem Messer bedroht.
Als Ersttäterin ließ Grünberger die reuige Jugendliche, die glaubwürdig auf positive Zukunft hinarbeitet, mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und Bewährungshilfe ziehen. Wie Verteidiger Johann Huber bereits im Vorfeld wusste, kam die 18-Jährige aufgrund zweier einschlägiger Vorstrafen, wobei noch eine Haftstrafe von fünf Wochen abzubüßen ist, nicht ganz so milde davon. Darüber hinaus musste sie sich auch für diverse Diebstähle, bei denen nicht nur Bargeld, sondern auch diverse Urkunden in ihre Hände fielen, verantworten. Sie erhielt eine Zusatzstrafe von elf Monaten, acht davon bedingt und ebenfalls Bewährungshilfe. Den Großteil der Schadensersatzforderungen wiesen Huber und seine Kollegin zurück, zumal keine entsprechenden Rechnungen seitens der Opfer vorgelegt wurden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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