Neue Regelungen
Das ändert sich jetzt für Hundebesitzer

- Neue Hundebesitzer müssen den "Hundeführerschein" innerhalb von sechs Monaten ablegen.
- Foto: Göber
- hochgeladen von Sebastian Puchinger
Ab Juni gelten für Hundebesitzer im Wienerwald neue Regeln. Die BezirksBlätter bieten einen Überblick.
REGION WIENERWALD. Ab 1. Juni gelten für Hundebesitzer neue Regeln. So wird von da an etwa ein Hundeführerschein benötigt. Die BezirksBlätter haben sich umgehört, was man als neuer (und aktueller) Hundebesitzer wissen muss.
Der Führerschein
Zwar dürfen sich Hunde nicht ans Steuer eines Fahrzeugs setzen, einen Hundeführerschein benötigen sie ab 1. Juni dennoch - wobei es eher ein Führerschein für den Besitzer ist. Für den Wienerwald gilt:
"Der Hundeführerschein wird nach der Teilnahme an einer dreistündigen Informationsveranstaltung ausgestellt. Es muss keine Prüfung abgelegt werden",
informiert Robert Lugar vom Land Niederösterreich. Die Veranstaltungen werden von "dogaudit" organisiert. Termine findet man unter dog-audit.info.
"Nur Hundehalter, die sich ab dem 1. Juni 2023 einen Hund neu anschaffen, brauchen diesen NÖ Hundepass bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde",
so Lugar weiter.

- Neue Hundebesitzer müssen den "Hundeführerschein" innerhalb von sechs Monaten ablegen.
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Die richtige Versicherung
Wer einen Hund besitzt, muss versichert sein. Hier ändert sich sowohl für Neu- als auch für bisherige Besitzer Folgendes: Innerhalb der Übergangsfrist, also bis zum 1. Juni 2025, muss eine Haftpflichtversicherung für den Hund nachgereicht werden.
Erweiterte Sachkunde
Bei Hunden, die möglicherweise ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aufweisen, ist eine erweiterte Sachkunde vorzuweisen. Dazu zählen beispielsweise Rottweiler oder Bullterrier. Hundehalter von bereits als auffällig festgestellten Hunden können zu einer erneuten Absolvierung der erweiterten Sachkunde aufgefordert werden. Die allgemeine Sachkunde muss von Hundehaltern nur ein Mal im Leben erbracht werden.
"Nur" fünf Hunde
Eine weitere große Änderung ist die Anzahl der Hunde, die ab 1. Juni gehalten werden dürfen. Dann gilt nämlich die Regel: maximal fünf Hunde pro Haushalt. Zudem dürfen Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotenzial höchstens zu zweit in einem Haushalt gehalten werden. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Züchter. Übrigens: Halter, die aktuell mehr als fünf Hunde halten, müssen sich von keinem Tier trennen.
"Ich finde vor allem die Regelung, dass man nur fünf Hunde halten darf, super",
meint die Neulengbacherin Tabea Rath. "Ich halte mehr für unverantwortlich." Auch Silas Zimmer lobt die Änderungen:
"Es gibt aktuell leider viele Besitzer, die nie gelernt haben richtig mit dem Hund umzugehen."
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