Maßnahme fix
Ab wann Wiener die "Wohnbeihilfe Neu" beantragen können

- Wie bekannt wurde, kann die Hilfe ab dem 1. März 2024 beantragt werden.
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Am Donnerstag wurde die zusätzliche Teuerungsmaßnahme - die "Wohnbeihilfe NEU" - beschlossen. Ab dem 1. März kann diese beantragt werden, das Budget wird um 90 Millionen Euro angehoben.
WIEN. In einem Video, welches in den sozialen Netzwerken veröffentlicht wurde, kündigte Anfang November Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) an, dass noch bis Ende des Jahres die "Wohnbeihilfe NEU" im Landtag beschlossen werden soll. Das würde eine Aufstockung des Fördertopfes von 61,5 Millionen Euro auf 151 Millionen Euro bedeuten. Zudem soll der Kreis der Bezieherinnen und Bezieher deutlich erweitert werden. MeinBezirk.at berichtete:
Die zusätzliche finanzielle Hilfe wird am Donnerstag im Landtag beschlossen. Mit der "Wohnbehilfe NEU" reagiere die Stadt auf den "durch die Krisenzeiten gestiegenen wirtschaftlichen Druck", sagte Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaàl (SPÖ).
Wie bekannt wurde, kann die Hilfe ab dem 1. März 2024 beantragt werden. Das Budget der Wohnbeihilfe wird von rund 60 Millionen um weitere 90 Millionen auf 151 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Es wird damit sichergestellt, dass der Kreis der Beziehenden bei gleichzeitiger Erhöhung der individuellen Förderung ausgeweitet werde.
Bruttomiete wird herangezogen
Bei der neuen Berechnung wird die Brutto- statt bisher die Nettomiete als Berechnungsgrundlage herangezogen. Heißt: Zusätzlich wird eine Betriebskostenpauschale mit eingerechnet. Zusätzlich dazu wird das Höchsthaushalteeinkommen angehoben und Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Gehalt bleiben zukünftig unberücksichtigt.

- Mit der "Wohnbehilfe NEU" reagiere die Stadt auf den "durch die Krisenzeiten gestiegenen wirtschaftlichen Druck", sagte Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaàl (SPÖ). (Archiv)
- Foto: Martin Votava/PID
- hochgeladen von Nicole Gretz-Blanckenstein
Um trotz zusätzlichem administrativem Aufwand schnellere Bearbeitungszeiten zu gewährleisten, wird die Abwicklung in der Zukunft über eine neue IT-App funktionieren. Zudem wurde das Personal der zuständigen MA 50 durch 14 weitere Mitarbeiter ausgeweitet. Bisherige Beziehende der alten Wohnbeihilfe können ebenfalls ab 1. März 2024 die "Wohnbeihilfe NEU" beantragen und dadurch auf das neue Berechnungsmodell umsteigen.


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