Mit 16. April
2-G-Regel in Wien fällt, PCR-Test bleibt für Spitäler

FFP2-Masken müssen nur noch im lebensnotwendigen Handel sowie in Spitälern und Pflegeeinrichtungen getragen werden.  | Foto: Max Spitzauer
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  • FFP2-Masken müssen nur noch im lebensnotwendigen Handel sowie in Spitälern und Pflegeeinrichtungen getragen werden.
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Wien lockert seine Corona-Maßnahmen. Ab Samstag, 16. April, soll die 2-G-Regel in allen Bereichen fallen. Besucher von Spitälern und Pflegeeinrichtungen brauchen jedoch einen PCR-Test. 

WIEN. Nachdem der Bund am Donnerstag erneut gelockerte Corona-Regeln angekündigt hat, zieht Wien nun nach. Ab 16. April wird die 2-G-Regel in allen Bereichen aufgehoben. Das betrifft neben der Gastronomie etwa auch Sportstätten sowie Spitäler und Pflegeeinrichtungen. 

Für letztere müssen Besucherinnen und Besucher jedoch einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht eine 2,5-G-Pflicht - also geimpft, genesen oder PCR-getestet. Dazu kommt ein PCR-Screening, das zwei Mal pro Woche stattfindet. Das teilte Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Donnerstag mit.

FFP2-Maskenpflicht wird gelockert

Auch die FFP2-Maskenpflicht wird in vielen Bereichen aufgehoben. Getragen muss eine FFP2-Maske nur noch im lebensnotwendigen Handel wie im Supermarkt, in der Bank oder der Post, in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. 

Die 2-G-Regel entfällt fast komplett in Wien. Nur für den Besuch im Spital oder Pflegeheim braucht man einen negativen PCR-Test. | Foto: Markus Spitzauer
  • Die 2-G-Regel entfällt fast komplett in Wien. Nur für den Besuch im Spital oder Pflegeheim braucht man einen negativen PCR-Test.
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Nach den Osterferien werden einmal pro Woche Schultestungen mittels PCR-Tests für Schüler und Lehr- und Verwaltungspersonal durchgeführt. In der Klasse gibt es für Schülerinnen und Schüler keine Maskenpflicht. Außerhalb der Klasse gelten für Schulkinder bis zur 8. Schulstufe MNS-Pflicht und ab der 9. Schulstufe FFP2-Maskenpflicht.

Für Lehr- und Verwaltungskräfte, die genesen oder geimpft sind, gilt dies ebenso. Jene Lehrkräfte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen durchgehend FFP2-Maske tragen.

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FFP2-Masken müssen nur noch im lebensnotwendigen Handel sowie in Spitälern und Pflegeeinrichtungen getragen werden.  | Foto: Max Spitzauer
Die 2-G-Regel entfällt fast komplett in Wien. Nur für den Besuch im Spital oder Pflegeheim braucht man einen negativen PCR-Test. | Foto: Markus Spitzauer

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