Mit 16. April
2-G-Regel in Wien fällt, PCR-Test bleibt für Spitäler
Wien lockert seine Corona-Maßnahmen. Ab Samstag, 16. April, soll die 2-G-Regel in allen Bereichen fallen. Besucher von Spitälern und Pflegeeinrichtungen brauchen jedoch einen PCR-Test.
WIEN. Nachdem der Bund am Donnerstag erneut gelockerte Corona-Regeln angekündigt hat, zieht Wien nun nach. Ab 16. April wird die 2-G-Regel in allen Bereichen aufgehoben. Das betrifft neben der Gastronomie etwa auch Sportstätten sowie Spitäler und Pflegeeinrichtungen.
Für letztere müssen Besucherinnen und Besucher jedoch einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht eine 2,5-G-Pflicht - also geimpft, genesen oder PCR-getestet. Dazu kommt ein PCR-Screening, das zwei Mal pro Woche stattfindet. Das teilte Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Donnerstag mit.
FFP2-Maskenpflicht wird gelockert
Auch die FFP2-Maskenpflicht wird in vielen Bereichen aufgehoben. Getragen muss eine FFP2-Maske nur noch im lebensnotwendigen Handel wie im Supermarkt, in der Bank oder der Post, in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
Nach den Osterferien werden einmal pro Woche Schultestungen mittels PCR-Tests für Schüler und Lehr- und Verwaltungspersonal durchgeführt. In der Klasse gibt es für Schülerinnen und Schüler keine Maskenpflicht. Außerhalb der Klasse gelten für Schulkinder bis zur 8. Schulstufe MNS-Pflicht und ab der 9. Schulstufe FFP2-Maskenpflicht.
Für Lehr- und Verwaltungskräfte, die genesen oder geimpft sind, gilt dies ebenso. Jene Lehrkräfte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen durchgehend FFP2-Maske tragen.
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