Mordprozess
Urteil gegen Bierwirt – lebenslange Haft und Einweisung
Jener Mann, der als "Bierwirt" bekannt ist, wurde am Wiener Straflandesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hat im April seine Ex-Partnerin erschossen, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte.
WIEN. Im Prozess um den Bierwirt, der seine Ex-Lebensgefährtin im April erschossen hat, ist ein Urteil gefallen. Wie mehrere Medien berichteten, entschieden die Geschworenen einstimmig und der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er wird außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der 43-Jährige nahm das Urteil an, welches somit rechtskräftig ist.
Der zweite Prozesstag hatte mit einem Geständnis des Angeklagten begonnen. Er gab zu, seine Ex-Freundin ermordet zu haben. "Ich gestehe alles. Ich bin schuldig, ich übernehme die Verantwortung für den Tod meiner Frau. Es kommt mir vor wie ein böser Traum, ich will selbst nicht wahrhaben, dass ich zu so einer miesen Tat fähig bin."
Lebensgefährtin hatte Beziehung beendet
Zuvor hatte der 43-Jährige seine Verantwortung in dem Mordfall noch bestritten: Aufgrund seiner Alkoholisierung habe er sich nicht an die Tat erinnern können, so der Bierwirt in seiner Verteidigung. Der Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt 3,6 Promille gehabt haben.
Der ehemaligen Besitzer eines Craft-Beer-Shops hat am 29. April seine Ex-Freundin, die 35-jährige Krankenschwester Marija L., im Beisein der 13 Jahre alten Tochter und eines Nachbarn im Winarskyhof in Wien-Brigittenau erst in den Oberschenkel und dann in den Kopf geschossen. Die Mutter zweier Kinder hatte wenige Tage vor der Tat ihre Beziehung zu dem Angeklagten nach 15 Jahren beendet.
Einer breiteren Öffentlichkeit ist der Mann aufgrund eines mehrjährigen Prozesses gegen die Politikerin Sigrid Maurer (Grüne) bekannt.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.