Non-Binary People‘s Day
GRAS verorten in Univerordnung Diskriminierung

Die Universität Wien bestätigt das System, dass für eine Änderung der Pronomen ein rechtlicher Nachweis erforderlich ist. | Foto: Universität Wien
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  • Die Universität Wien bestätigt das System, dass für eine Änderung der Pronomen ein rechtlicher Nachweis erforderlich ist.
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Am internationalen Tag der nichtbinären Menschen machen die GRAS darauf aufmerksam, dass es auch auf Grund von Verordnungen an Hochschulen zur Diskriminierung kommen kann.

WIEN. Am 14. Juli findet jährlich der internationale Tag der nichtbinären Menschen statt. Seit dem Jahr 2012 soll hier jährlich auf die Probleme aufmerksam gemacht werden, mit denen nichtbinäre Menschen tagtäglich im Alltag zu kämpfen haben. Der 14. Juli wurde dabei nicht rein zufällig ausgewählt. Denn er liegt genau zwischen dem internationalen Frauentag am 8. März und dem internationalen Männertag am 19. November.

Non-Binary oder im Deutschen nichtbinär oder nichtbinäre Geschlechtsidendität ist eine Sammelbezeichnung für Geschlechtsidentitäten von Menschen, die sich nicht ausschließlich als männlich oder weiblich identifizieren und sich als außerhalb der zweigeteilten, binären Geschlechterordnung verstehen. Nichtbinäre Geschlechtsidentitäten können auch als transgender verstanden werden.

Laut einer Onlineumfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstitut Ipsos aus dem Jahr 2021 mit 19.000 Befragten aus 27 Ländern identifizieren sich 4 Prozent der Generation Z (geboren nach 1996) nicht als männlich oder weiblich. Bei älteren Personen waren es in etwa 1 Prozent der Befragten.

In der Flagge der nichtbinären Geschlechtsidenitität steht gelb für Personen außerhalb der Binerität, weiß für vielgeschlechtlich, lila für zwischengeschlechtlich und schwarz für ungeschlechtlich (agender) | Foto: Kye Rowan/gemeinfrei
  • In der Flagge der nichtbinären Geschlechtsidenitität steht gelb für Personen außerhalb der Binerität, weiß für vielgeschlechtlich, lila für zwischengeschlechtlich und schwarz für ungeschlechtlich (agender)
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Für nichtbinäre Menschen gibt es viele Aspekte der alltäglichen Diskriminierung. Einer davon ist das sogenannte "Misgendern". Eine Person wird also auf eine Weise angesprochen, die nicht ihrem Geschlecht entspricht. Das heißt, es werden zum Beispiel die falschen Pronomen (er/sie) oder eine falsche Anrede (Herr/Frau) verwendet. Die Grünen & Alternativen Student_innen (GRAS) zeigen in einer Pressemitteilung auf, dass diese Form der Diskriminierung auch an Österreichischen Hochschulen, wie der Universität Wien geschieht.

Begünstigt wird dieser Umstand, so die Studierendenvertretung durch das umständliche Verfahren, Namen und/oder Geschlecht als studierende Person im jeweiligen Verzeichnis zu ändern. „Diskriminierung von non-binary und trans Personen ist tief in unserer Gesellschaft und damit auch in unseren Hochschulen verankert. Ein System für freie Namens- und Pronomenwahl ist ein längst überfälliger Schritt, um gegen diese strukturelle Diskriminierung anzukämpfen“, sagt Sarah Rossmann, Bundessprecherin der GRAS und ergänzt: „Studierende müssen die Möglichkeit haben im Hochschulalltag, in Lehrveranstaltungen und im Schriftverkehr mit den richtigen Pronomen und dem richtigen Namen angesprochen zu werden. Die Namens- und Pronomenwahl muss einfach und niederschwellig ausführbar sein und von den Studierenden selbst erledigt werden können.“

Sarah Rossmann (l.) (GRAS) setzt sich als Bundessprecherin der GRAS gegen Diskriminierung im Hochschulalltag ein. | Foto: Bernhard Schindler
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Studienzulassung antwortet

Betroffenen Studierenden würde so eine Form der Selbstbestimmtheit geraubt werden. Nichtbinäre und trans Studierende deren Namen und Geschlechteridentität rechtlich (noch) nicht geändert sind, würden in ihrem Hochschulalltag unnötig oft und mit ihrem alten Namen und der falschen geschlechtsspezifischen Anrede konfrontiert werden.

Die Leitung der Studienzulassung der Universität Wien bestätigt diese Thematik. Personen müssen sich, im Falle einer Änderung in den Personendaten bei der Zulassung melden. "Und da brauchen wir dann auch einen rechtlichen Nachweis dafür" heißt es seitens der Universität.

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Sarah Rossmann (l.) (GRAS) setzt sich als Bundessprecherin der GRAS gegen Diskriminierung im Hochschulalltag ein. | Foto: Bernhard Schindler

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